Lexikon

Niederlassungsfreiheit

Jeder (Zahn) Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… hat das Recht, sich an einem Ort seiner Wahl zur beruflichen Tätigkeit niederzulassen. Dies gilt über das Europäische Gemeinschaftsrecht für alle Ärzte aus europäischen Mitgliedsstaaten in gleicher Weise. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Niederlassungsfreiheit von Ärzten und Freiberuflern als eine der "Grundfreiheiten" der Europäischen Verträge bezeichnet. Um die tatsächliche Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr zu erleichtern, sind mit der Richtlinie 75/362/EWG die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse etc. geschaffen worden (Grundsatz der Inländergleichbehandlung).

Sofern neben der Niederlassung weitere Genehmigungen - wie in Deutschland die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung - erforderlich sind, müssen EU-Bürger hierbei ebenfalls gleichbehandelt und berücksichtigt werden.

Art. 43–48 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft