Lexikon

Patientenvertreter/Patientenbeauftragter

Der § 140f im SGB V regelt die Beteiligung von Patientenvertretern in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Vier Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, dürfen Patientenvertreterinnen und -vertreter benennen. Diese vier berechtigten Organisationen sind der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -initiativen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen Viele Kranke und ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der… und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie sollen mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Bandbreite der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland abdecken. Insgesamt werden etwa 300 Patientenvertreterinnen und -vertreter in die Gremien und Ausschüsse des GBA entsandt. Diese haben dort Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Neben den von diesen Organisationen entsandten Vertreterinnen und Vertretern im GBA gibt es auf Bundes- und Landesebene auch unabhängige, von Parlament oder Regierung bestellte Vertrauenspersonen, die sich – ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,…  engagieren sollen. Im Sinne eines Beschwerdemanagements sind sie direkte Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten und sollen auf Qualitätsverbesserungen und die Stärkung der Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,…  – auch im Hinblick auf umfassende Information und Beratung – hinwirken.  Auf Landesebene sind bisher nur in Bayern, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen solche Ombudsleute zur Patientenunterstützung tätig. 

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 1. Januar 2004 eingeführt. Die gesetzliche Verankerung im Paragraphen 140h SGB V weist dem oder der Patientenbeauftragten die Aufgabe zu, die Belange von Patientinnen und Patienten in allen relevanten politischen Bereichen zu vertreten.

§ 140 SGB V
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