Persönliches Budget
Nach Abschluss der Erprobungsphase besteht seit dem 1. Januar 2008 u. a. für behinderte Menschen auf Antrag ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe Der Begriff der „Leistungen zur Teilhabe“ ist mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX… in Form persönlicher Budgets. Als besondere Form der Leistungserbringung ermöglicht es das persönliche Budget, anstelle von Dienst- oder Sachleistungen die Leistungsinanspruchnahme eigenverantwortlich (in der Regel über ein Geldbudget, in Einzelfällen auch über Gutscheine) zu regeln. Ziel ist es dabei, dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Neben den Rehabilitationsträgern sind die Pflegekassen und Integrationsämter beteiligt. Das persönliche Budget kann auch trägerübergreifend, das heißt durch mehrere Leistungsträger gemeinsam und als Komplexleistung erbracht werden. Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe unter anderem auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, die sich auf alltägliche und wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.