Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip ist ein Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich – anders als beim Äquivalenzprinzip Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das Äquivalenzprinzip ist ein… der privaten Krankenversicherung – nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Versicherungsrisiko des Versicherten. Sie werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) des Arbeitsentgelts bemessen. Der Anspruch auf medizinische Leistungen ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe. Es gilt das Bedarfsprinzip, d. h. die Leistungen richten sich nach den medizinischen Erfordernissen. Nur bei Leistungen mit Lohnersatzfunktion (zum Beispiel Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… ) spielt die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts eine Rolle. Hierüber findet in der GKV als Solidargemeinschaft ein sozialer Ausgleich zwischen besser und schlechter verdienenden Versicherten statt. Ausdruck des Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen… .