Lexikon

Soziotherapie

Soziotherapie wurde als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 eingeführt. Sie umfasst die ambulante Betreuung schwer psychisch Kranker. Ein Anspruch auf Soziotherapie besteht u. a., wenn Personen nicht in der Lage sind, selbstständig ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und ohne die Soziotherapie zum Beispiel eine Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… erforderlich wäre, verkürzt werden kann oder aber nicht durchführbar ist. Ziel ist somit nicht nur eine Erhöhung der Lebensqualität psychisch Kranker, sondern auch die Vermeidung ineffizienter Versorgungsformen. Die Soziotherapie umfasst die erforderliche Koordination der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Sie ist auf maximal 120 Stunden in drei Jahren je Krankheitsfall beschränkt. Eine Zuzahlung ist zu leisten. Einzelheiten zu Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Soziotherapie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… .

§ 37 a SGB V