Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz trat erst nach jahrzehntelanger Diskussion 1997 in Kraft. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen Organspenden erfolgen können und wie die Verteilung der Spenderorgane organisiert werden soll, um Missbrauch auszuschließen. Organspenden setzen die Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten oder nach dem Tod die Einwilligung der nächsten Angehörigen voraus.
Diese Regelung wird als erweiterte Zustimmungslösung bezeichnet. Als Todesnachweis gilt der endgültige, nicht behebbare Ausfall aller Hirnfunktionen, der sogenannte Hirntod. Von 2012 an gelten für Organtransplantationen europaweit einheitliche Mindeststandards bezüglich Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… und Sicherheit. Die entsprechende EU-Richtlinie musste bis zum 27. August 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden.