Statistik einfach erklärt:        Das "Was ist Was" zum Thema    Arbeitsunfähigkeitsanalysen  

Fehlzeiten-Analysen der AOK Niedersachsen basieren auf den Arbeitsunfähigkeitsmeldungen aller erwerbstätigen AOK-Mitglieder. Die wichtigsten Begriffe erklärt:

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Arbeitsunfähigkeit / Fehlzeitenanalysen

Es werden sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillig Versicherte berücksichtigt. Arbeitslosengeld-I-Empfänger hingegen nicht. Arbeitsunfälle gehen mit in die Statistik ein, sofern sie der AOK gemeldet werden.

Achtung bei der Interpretation:

  1. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten enthalten keine Karenztage. Nur ärztliche Krankschreibungen werden gezählt. Wer ohne Attest Zuhause bleibt, geht in die Statistik nicht ein. Das bedeutet: Die tatsächliche Zahl der Abwesenheitstage und Fälle aufgrund von Krankheit ist höher als die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage.
  2. Die Krankenkasse kann nur Arbeitsunfähigkeitszeiten auswerten, die ihr vorliegen. Durch Einführung der eAU hat sich das Meldeverfahren für die Krankschreibungen geändert: Lag es bis zum Jahr 2022 noch in der Verantwortung jedes Einzelnen, den „gelben Schein“ an seine Krankenkasse weiterzuleiten, werden die AU-Daten seit Anfang 2023 verpflichtend vom Arzt an die Krankenkasse übertragen. Dadurch ergibt sich ein genaueres Bild über die Anzahl der AU-Meldungen. Das bedeutet für den Zeitvergleich aber auch, dass die Menge der AU-Meldungen vor 2023 nicht unbedingt mit den Jahren ab 2023 vergleichbar ist.
  3. Wer nicht arbeitet und nicht arbeitssuchend ist, braucht und erhält im Krankheitsfall keine Krankschreibung. Die AU-Daten sagen deshalb nichts über Krankheitshäufigkeiten etwa bei Kindern oder Rentnern aus.

Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage)

Beschreibt die Summe an Tagen, die insgesamt in einer betrachteten Gruppe angefallen sind. Meist bezogen auf ein Jahr.

Gezählt werden alle Tage, die auf einer Krankmeldung angegeben sind – also auch arbeitsfreie Tage wie z.B. Sonntage oder Feiertage. Die Ergebnisse sind daher mit anderen Statistiken, die nur Arbeitstage zählen, nicht direkt vergleichbar.

Normierungen

Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Mitglieder

Um mit dieser Angabe etwas anfangen zu können, muss man wissen, auf wie viele Menschen und welchen Zeitraum sie sich bezieht. Deshalb werden die Arbeitsunfähigkeitstage auf 100 Mitglieder (=Personen) normiert angegeben, geteilt durch alle Köpfe mal hundert.

Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Mitglieder (VJ)

Nicht jeder ist ganzjährig bei derselben Krankenkasse versichert oder war das ganze Jahr über beschäftigt. Wer z.B. nur zwei Monate bei einer Krankenkasse versichert ist oder nur einige Monate gearbeitet hat, kann auch nur in diesem Zeitraum zu den AU-Daten beitragen. Das bedeutet: Jeder wird nur für den Teil des Jahres gezählt, in dem er auch versichert und versicherungspflichtig beschäftigt war. Das können von 1 bis 365 Tage sein.

Um Vergleiche über die Zeit, Berufsgruppen oder auch Krankenkassen herstellen zu können werden die AU-Zeiten häufig auf ein Jahr (Versichertenjahr, VJ) normiert. Dies bedeutet, dass angenommen wird, dass eine Person das ganze Jahr über erwerbstätig war und in diesem Zeitraum auch krankgeschrieben werden konnte.

Die Angabe dieses Wertes heißt häufig: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Mitglieder (VJ).

Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle)

Beschreibt die Summe an einzelnen Krankschreibungsepisoden, die insgesamt angefallen sind. Jede AU-Meldung, die keine Verlängerung der vorangegangenen Krankschreibung ist, wird als neuer Fall gezählt.

„Fälle“ sind also keine Personen. Eine Person kann mehrmals pro Jahr krankgeschrieben werden – somit mehrere Fälle beitragen. Deshalb kann es pro 100 Mitglieder bspw. 268 Fälle geben. Das bedeutet: Im Schnitt war jede Person 2,68-mal in diesem Jahr krankgeschrieben. Die Angabe sagt nichts über die Dauer der Krankschreibung aus.

Krankenstand

Beschreibt den Anteil der im Auswertungszeitraum angefallenen Arbeitsunfähigkeitstage am Kalenderjahr. War ein Versicherter nicht ganzjährig versichert, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt. Der Krankenstand wird in Prozent angegeben.

Arbeitsunfähigkeitsquote (AU-Quote)

Beschreibt den Anteil derjenigen versicherten Beschäftigten, die mindestens einmal (oder auch mehrmals) in dem betrachteten Auswertungszeitraum krankgeschrieben waren.

Beispiel: Betrieb mit 10 Mitarbeitenden, von denen 3 eine AU hatten: ergibt eine AU-Quote von 30%.

Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen