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Niedersachsen wirbt für HPV-Impfung

12.06.2024 AOK Niedersachsen
Foto: Zwei Hände mit Handschuhen kleben ein Pflaster auf einen Oberarm

AOK unterstützt landesweite Aktionswoche

Niedersachsen wirbt für eine Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV), eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen, die auch Krebserkrankungen im Genitalbereich hervorrufen kann. Krebserkrankungen im Genitalbereich wurden 2022 bei rund 10.000 Versicherten der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Niedersachsen über 18 Jahren diagnostiziert. Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie Männer. Bislang sind viele Jugendliche in Niedersachsen (45 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 83 Prozent der gleichaltrigen Jungen) noch nicht gegen HPV geimpft. Das Gesundheitsministerium will mit einer Aktionswoche (vom 10. bis 14. Juni) gegensteuern. Die AOK Niedersachsen unterstützt die Initiative durch Informationen in ihren Service-Zentren sowie auf aok.de und den Social Media Kanälen.  

Was sind Humane Papillomviren (HPV)?

Infektionen mit Humanen Papillomviren zählen zu den häufigsten durch Intimkontakte übertragenen Infektionen. Bisher sind mehr als 200 Virustypen bekannt. Einige können maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und weiteren Krebsarten beteiligt sein.

Wie kann man sich schützen?

Bei einer HPV-Impfung sollte die Grundimmunisierung zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr erfolgen. Sie beinhaltet zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Eine dritte ist erforderlich, wenn die Impfung erst nach dem 15. Lebensjahr erfolgt oder der Abstand zur zweiten Dosis größer als fünf Monate ist. Die Impfung erfolgt intramuskulär im Oberarm. Ein Schutz besteht erst nach Erhalt aller zwei bzw. drei Einzeldosen. Dennoch sollten Frauen ab dem 20. Lebensjahr regelmäßig zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung gehen.

HPV-Impfung für über 18-Jahre ohne Altersbegrenzung

Als Satzungsleistung der AOK Niedersachsen kann der HPV-Impfstoff seit dem 1. Januar 2024 auch für über 18-jährige ohne Altersbegrenzung auf Kassenrezept verordnet und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Die elektronische Gesundheitskarte – kurz eGK – ist der Versicherungsnachweis, um Leistungen der… abgerechnet werden. Die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… ist für AOK-Versicherte zuzahlungsfrei.

Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen