Pressemitteilung

AOK Niedersachsen informiert vorerkrankte Versicherte über ihre Berechtigung zur Corona-Impfung

18.03.2021 AOK Niedersachsen 2 Min. Lesedauer
Foto: Eine ältere Frau lässt sich gegen Covid-19 impfen.
Eine ältere Dame erhält eine Covid-19-Impfung.

Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Behinderungen sind stärker gefährdet, bei einer Infektion mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken oder gar zu sterben. Die AOK Niedersachsen wird voraussichtlich ab Ostern ihre Versicherten mit Vorerkrankungen, die diagnosebedingt mit Priorität geimpft werden sollen, schriftlich benachrichtigen. „Jeder dritte Niedersachse ist bei der AOK versichert. Daher war es für uns keine Frage, ob wir das Land dabei unterstützen, impfberechtigte Personen zu erreichen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten“, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Grundlage dafür ist die geänderte Impfverordnung (ImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums. Diese ermächtigt die obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und privaten Krankenversicherungen für die Information der Versicherten heranzuziehen. Das Land Niedersachsen wird voraussichtlich bis Ende nächster Woche von dieser Option Gebrauch machen.

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Niedersachsen wird dann zügig diejenigen Versicherten anschreiben, die aufgrund einer festgelegten Diagnose zu den Prioritätsgruppen für die Corona-Impfung gehören. Dafür werden die medizinischen Abrechnungsdaten der Versicherten ab dem 1. Juli 2019 auf der Basis bundesweit einheitlicher Kriterien herangezogen. Erhält ein Versicherter ein Informationsschreiben, so gilt dieses wie ein ärztliches Zeugnis für eine bevorzugte Impfung und muss erst bei der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden.

Wer keinen Nachweis erhält, aber gesundheitsbedingt Anspruch auf eine priorisierte Impfung hat, kann sich dies ausschließlich bei seinem Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… oder seiner Ärztin bescheinigen lassen. Die AOK Niedersachsen als gesetzliche Krankenkasse darf darüber hinaus leider keine individuellen Atteste erstellen. Über den aktuellen Stand der Versandaktion wird auf aok.de fortlaufend berichtet.

Informationen und Terminbuchung unter:

impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public

Die Impftermine werden zudem weiterhin über die Impf-Hotline 0800 9988 665 vergeben.

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Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen