Pressemitteilung

Niedersachsen: 18 Prozent der Pflegeeinrichtungen zahlen nach Tarif, 68 Prozent werden nachziehen

11.07.2022 AOK Niedersachsen 3 Min. Lesedauer

Erste Rückmeldungen zur Umsetzung der Tariftreue-Regelungen liegen vor

Foto: Geldscheine in Euro und ein Stethoskop

Positive Entwicklung bei der Entlohnung der Pflegekräfte in Niedersachsen: 18 Prozent der landesweit mehr als 3.600 Pflegeeinrichtungen bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits heute nach Tarif. Weitere 68 Prozent werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ab dem 1. September 2022 nachziehen und ihre Beschäftigten ebenfalls in Tarifhöhe bzw. in Höhe von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Das ist das Ergebnis der Meldungen, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zum 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten.

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Niedersachsen: „In 86 Prozent der Pflegeeinrichtungen des Landes ist eine Bezahlung mindestens auf Tarifniveau damit aktuell in Umsetzung oder bereits vollzogen.“ Klärungsbedarf gibt es noch mit Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen. 

Versorgungsverträge nur noch bei Bezahlung in Tarifhöhe  

Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Landesverbände der Pflegekassen ab 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen. 14 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen haben den Pflegekassen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ab September umsetzen wollen (zum Vergleich: Bundesweit liegt die Quote der fehlenden Rückmeldungen bei 22 Prozent). Diese Einrichtungen werden derzeit von den Landesverbänden der Pflegekassen angeschrieben und aufgefordert, die ausstehende Mitteilung als Voraussetzung für die Anpassung ihres Versorgungsvertrages nachzureichen. 

Wichtiger Schritt zu angemessener Entlohnung in der Pflegebranche

Die AOK Niedersachsen begrüßt die auf Basis der GVWG-Regelungen festzustellende Gehaltsentwicklung in der Altenpflege. „Das Pflegepersonal, das durch die Coronakrise zusätzlich großen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt war und ist, erfährt hierdurch seine hochverdiente Wertschätzung. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zu einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes geleistet“, so AOK-Chef Dr. Peter. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich weiterer Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals. Die AOK Niedersachsen wird sich auch weiterhin mit konkreten Vorschlägen in die vom Land initiierte „Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen“ (KAP.Ni) einbringen, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.

Die höheren Gehälter in der Altenpflege bergen leider die Gefahr, dass bei den gesetzlich gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… die häufig ohnehin schon hohen Eigenanteile der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen weiter steigen. AOK-Chef Dr. Peter: „Es ist daher dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen auf den Weg bringt und die Pflegeversicherung durch höhere Bundeszuschüsse entlastet.“ 

Tabelle:

Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen zur Bezahlung in Tarifhöhe (Stichtag: 30. April 2022)   

Gesamtzahl der Pflegeeinrichtungen
(ambulant, stationär, teilstationär)

3.626

Einrichtungen, die laut Eigenangabe bereits an einen Tarifvertrag oder an eine kirchliche Arbeitsrechts-
regelung gebunden sind

637 (18%)

Einrichtungen, die laut Eigenangabe bisher nicht an
einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechts-
regelung gebunden sind. Davon:

· Einrichtungen, die laut Rückmeldung künftig auf Basis des regional üblichen tariflichen Entgeltniveaus bezahlen wollen:
1.881 (76%)

· Einrichtungen, die laut Rückmeldung künftig in Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung bezahlen wollen:
562 (23%)

· Einrichtungen, aus deren Rückmeldung nicht erkennbar war, welchen Weg sie künftig gehen wollen:
24 (1%)

2.467 (68%)

 

 

 

 

Einrichtungen, die zum 30. April 2022 noch keine Meldung zur Tarifbindung abgegeben haben

522 (14%)

1 passender Download

  • Pressemitteilung als PDF

    Format: PDF | 116 KB

Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen