Vertrauliche Beweissicherung wichtiger Schritt für Gewaltopfer
Vertrauliche Spuren- und Beweissicherung bei Opfern von Gewalttaten: Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die Finanzierung dieser rechtsmedizinischen Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen in einen Vertrag überführt. Damit wird die forensische Spurensicherung durch das Netzwerk ProBeweis ab 1. Januar 2024 eine kassenfinanzierte Leistung nach dem fünften Sozialgesetzbuch. Zudem wird die landesseitige finanzielle Unterstützung vom Netzwerk ProBeweis ebenfalls ab 1. Januar 2024 deutlich verbessert. Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erklärt:
„Opferschutz steht an oberster Stelle. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Niedersachsen hat das wichtige Projekt zur vertraulichen Spurensicherung bereits in seiner Pilotphase gefördert. Wenn rechtsmedizinische Leistungen anonym übernommen und abgerechnet werden, hilft das die Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten oder zu gefährden. Dieser Vertrag ist ein Beitrag, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt zum wichtigen Schritt der Beweissicherung zu ermutigen.“