Gesundheit gemeinsam gestalten - Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg
Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales für das Land Brandenburg

Schulterschluss: Akteure der Gesundheitsversorgung stellen gemeinsame Positionen vor • Am 18. März starten Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten der Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… • Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… am 21. März im Bundesrat
Deutschland und Brandenburg stehen in der Gesundheitsversorgung vor signifikanten Veränderungen. Die Umsetzung der Krankenhausreform wird in allen Landesteilen zu Veränderungen führen, die auch viele neue Chancen für eine bessere Versorgung von Patienten eröffnen. Nach den 90er-Jahren ist das der zweite große Strukturwandel für die brandenburgische Krankenhauslandschaft. Die Akteure der Brandenburger Gesundheitsversorgung sind sich einig, dass die Umsetzung der Krankenhausreform nur gemeinsam gelingen kann. Am 18. März startet das Gesundheitsministerium die nächsten Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten der Krankenhausplanung, um alle Akteure vor Ort über den aktuellen Stand zu informieren.
Unter dem Motto „Gesundheit gemeinsam gestalten“ stellten Gesundheitsministerin Britta Müller, Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im… , Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Nordost, sowie Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg, heute in Potsdam ihre Positionen vor.
Zentrale Punkte sind:
- Das gemeinsame Ziel ist eine zukunftsfeste Versorgung: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort verlassen, sowohl im stationären wie ambulanten Bereich. Sie erhalten weiterhin eine wohnortnahe Versorgung.
- Die Zukunft der Versorgung ist „ambulant vor stationär“: Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen zum Wohl der Patientinnen und Patienten stärker kooperieren.
- Zukunftsfeste Krankenhausplanung: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt gestärkt werden. Dazu wird auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung gesetzt. Das Gesundheitsministerium erarbeitet einen neuen Krankenhausplan in enger Abstimmung mit allen Akteuren der Versorgung. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass dieser fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die gemeinsame Krankenhauspla-nung mit Berlin wird fortgeführt.
- Sektorübergreifende Versorgungsplanung: Da die Grenzen zwischen dem stationären und dem ambulanten Versorgungsbereich zunehmend durchlässiger werden, ist langfristig eine bedarfsgerechte sektorenübergreifende Planung erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass bedarfsnotwendige Leistungen und ärztliche Versorgung flächendeckend gesichert sind.
- Fundierte Datengrundlage: Brandenburg hat sich umfassend auf den Transformationsprozess vorbereitet und spezialisierte Forschungs- und Beratungsunternehmen beauftragt, fundierte Daten zu erheben. Zu den Regionalkonferenzen sollen die Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalysen und Prognosen der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung vorgestellt werden. Ausgehend von den bestehenden Strukturen und Kapazitäten werden gemeinsam mit den Akteuren vor Ort alternative Lösungen zur Bedarfsabdeckung diskutiert und weiterentwickelt. Diese fundierte Datenbasis ist eine Grundlage der neuen Krankenhausplanung.
- Fachliche Begleitung und politische Rückendeckung der Verantwortlichen vor Ort: Entscheidungen über notwendige Umstrukturierungen müssen letztlich vom jeweiligen Krankenhausträger getroffen werden. Das Gesundheitsministerium begleitet und unterstützt die Verantwortlichen vor Ort mit der fachlichen Expertise, der Bereitstellung der notwendigen Datengrundlagen, bei der konzeptionellen Neuausrichtung der Versorgungsstrukturen sowie deren Diskussion im Rahmen von regionalen Konferenzen, Runden Tischen, Mitarbeiterversammlungen oder Bürgerdialogen.
- Fachkräftesicherung: Der Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen stellt eine große Herausforderung für die Patientenversorgung dar. Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein Abbau unnötiger Bürokratie notwendig, um Personal zu entlasten und mehr Zeit für die Patientenversorgung zu schaffen. Zudem muss die Digitalisierung vorangetrieben werden, müssen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sowie zum lebensphasengerechten Arbeiten umgesetzt werden. Denn die wichtigste Ressource sind die Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Wenn sich Versorgungsstrukturen ändern, müssen ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal Perspektiven geboten werden, um diese hochqualifizierten Menschen in den Regionen zu halten.
- Digitale Möglichkeiten ausschöpfen: Die Vernetzung zwischen den Leistungserbringern kann über digitale Anwendungen erheblich verbessert werden. Telemedizin kann die Kooperation zur Erfüllung von Qualitätskriterien ermöglichen. Zudem können Patienten mittels Video-Sprechstunde auch Ärztinnen und Ärzte konsultieren, die in größerer Entfernung niedergelassen sind.
- Patientensteuerung verbessern: Zur flächendeckenden Sicherstellung der Versorgung sind die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen. Patienten müssen schnell in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden. Viele Fälle, die heute noch zuerst in der Notaufnahme in Krankenhäusern aufgenommen werden, könnten ambulant in einer Praxis behandelt werden.
- Finanzielle Unterstützung durch das Land: Die Landesregierung wird weiter für eine bedarfsgerechte Pauschale für Krankenhausinvestitionen sorgen und die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen.
- Wirksamer Einsatz der Finanzmittel: Die Verteilung der Investitionsmittel muss fokussiert entsprechend des Planungsvorhabens erfolgen. Die Investitionsmittel des Landes dürfen nur für bedarfsgerechte und nachhaltige Strukturen eingesetzt werden.
- Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung und Forderung nach einer Überbrückungsfinanzierung: Die Landesregierung wird sich gegenüber der neuen Bundesregierung weiter mit Nachdruck für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser sowie für eine aus Bundesmitteln realisierte Überbrückungsfinanzierung einsetzen.
- Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds: Das Land Brandenburg setzt sich außerdem dafür ein, dass der Bund einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt für den Transformationsfonds bereitstellt. Bislang ist per Bundesgesetz vorgesehen, dass die insgesamt 50 Milliarden Euro des Transformationsfonds je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… , also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. Notwendig ist eine 40-30-30-Lösung.
Gesundheitsministerin Britta Müller: „Veränderungen rufen immer auch Ängste hervor. Erst wer erkennt, dass Veränderungen nötig sind, um Gutes zu bewahren, ist zu einem Wandel bereit. Wir müssen deshalb die Gründe für die Veränderungen und den Wandel gut und transparent erklären. Wir wollen die Beschäftigten, die Bürgerinnen und Bürger und die Verantwortlichen in den Kommunen mitnehmen. Wir wollen sie vor Ort anhören und ihre Fragen beantworten. Sie brauchen Informationen, was konkret verändert werden soll und aus welchen Gründen das geschieht. Die Krankenhausreform ist ein sehr emotionales Thema, das uns alle betrifft. Umso wichtiger ist es, offen zu kommunizieren. Eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems ist dringend notwendig. Ohne Konzentration von komplexen Leistungen, ohne stärkere Kooperationen, ohne eine Ambulantisierung wäre die flächendeckende Versorgung tatsächlich gefährdet. Ein ‚Weiter so‘ ist keine Option für eine gute Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… . Ein ‚Weiter so‘ mit einer Rundumversorgung an allen Standorten wäre mit den vorhande-nen Fachkräften nicht leistbar und würde zudem zu einer deutlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen. Der Schulterschluss zeigt: Wir sind bereit, die Gesundheit gemeinsam zu gestalten. Dabei gilt für jeden Standort: es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur vor Ort erhalten bleiben. In wenigen Jahren, wenn die Reform erfolgreich umgesetzt ist, werden die Menschen nicht wahrnehmen, ob sie stationär oder ambulant versorgt werden, sondern, dass die Versorgung gut für sie ist.“
Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft: „Mit den Regionalkonferenzen starten wir in einen Planungsprozess, der ganz besondere Herausforderungen hat. Neben einer komplett neuen Planungssystematik mit unmittelbarer Finanzwirkung sind noch wesentliche Parameter nicht oder noch nicht vollständig geklärt.
Damit die Planung gelingen kann, müssen deshalb: 1. Die Finanzierungsgrundlagen – Stichwort Inflationsausgleich – endlich auf solide Füße gestellt werden, 2. Die ausstehenden Klärungen auf Bundesebene, z. B. zu den Leistungsgruppen, schnell und mit umsetzbaren Regelungen erfolgen, 3. Das Land Brandenburg die bestehenden Regelungen insbe-sondere zu den Ausnahmen für die Sicherstellung der stationären Versorgung intensiv nutzen, 4. Das Land seinen Verpflichtungen zur Investitionsfinanzierung nachkommen, 5. Ein sehr enger Austausch zwischen der Planungsbehörde und der Krankenhausgesellschaft sowie den Krankenhäusern gewährleistet sein, der schnelle und pragmatische Anpassungen an sich ergebende Erkenntnisgewinne erlaubt.
Es muss allen Beteiligten klar sein, dass die Krankenhäuser die zentralen Anker der Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg waren, sind und auch bleiben müssen – für die Aus- und Weiterbil-dung und natürlich an erster Stelle für die Versorgung der Bevölkerung.“
Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg: „Die Zukunft der medizinischen Versorgung liegt in einer sinnvollen und regional angepassten Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen – mit einem klaren Fokus auf dem Prinzip ‚ambulant vor stationär‘. Arztpraxen haben ein enormes Potenzial, Behandlungen kosteneffizient und patientennah zu übernehmen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und gezielte Investitionen in den ambulanten Sektor. In einem geordneten Strukturwandel müssen ambulante Strukturen zunächst ausgebaut werden, bevor stationäre Kapazitäten abgebaut werden. Dann können wir eine stabile, wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Wir stehen bereit, den notwen-digen Wandel aktiv mitzugestalten – zum Wohl der Patientinnen und Patienten in Brandenburg.“
Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost: „Mit der Krankenhausreform können wir es schaffen, medizinische Versorgung auch weiterhin vor Ort zu ermöglichen. Diese wird sich manchmal von der heutigen Versorgung unterscheiden. Die Versorgung von Morgen muss ambulanter, vernetzter und auch digitaler als bisher sein, um die regionalen Versorgungsbedarfe auch weiterhin möglich zu machen - ohne die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden zu überfordern. Unser aller Ziel ist es, eine möglichst wohnortnahe ambulante Basisversorgung anzubieten. Die heute noch sehr arztzentrierte Versorgung muss dabei interprofessioneller werden, insbesondere qualifizierte Pflegefachpersonen können und müssen dabei eine wichtigere Rolle als bisher spielen. Die lebensrettende Akutversorgung im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… werden wir insbesondere bei hochkomplexen Krankheiten wie dem Schlaganfall, dem Herzinfarkt und bei Krebserkrankungen stärker an weniger Krankenhäusern konzentrieren müssen. Das hat viele Vorteile, der Wichtigste davon: Es ist erwiesen, dass damit die Überlebenswahrscheinlichkeit signifikant steigt.“
Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Das Ziel, eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Flächenland Brandenburg zu entwickeln, ist aus unserer Sicht gleichermaßen ambitioniert wie erreichbar. Angesichts der bereits angespannten Finanzsituation ist es wichtig, die Beitragszahler:innen nicht noch stärker zu belasten. Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… haben in den letzten Jahren bereits eine angemessene Finanzierung der Betriebskosten sichergestellt. Wir begrüßen, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommen will, indem sie bedarfsgerechte Krankenhausinvestitionen vornimmt und die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellt. Der Entschließungsantrag der Landesregierung, der eine 40-prozentige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Transformationsfonds fordert, geht allerdings nicht weit genug: Der Erhalt leistungsfähiger Krankenhäuser ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur von den gesetzlich Krankenversicherten getragen werden kann und darf, ohne auch die privat Krankenversicherten einzubeziehen. Die Transformation der Kliniklandschaft muss daher aus Steuermitteln finanziert werden. Die gemeinsame sektorenverbindende Kapazitätsplanung in Brandenburg und Berlin sind zentrale Elemente zur Gestaltung der Versorgungslandschaft, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Wir sind zuversichtlich, dass auch digitale Konzepte und Innovationen in die Planung einfließen werden.“
Neue Krankenhausplanung und Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten
Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit den Vorbereitungen für einen neuen Krankenhausplan bereits begonnen. Mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen („den Körper betreffenden“) Fachabteilungen muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen zugewiesen sein. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Das Gesundheitsministerium wird alle Akteure der Gesundheitsversorgung weiter eng an den Planungen beteiligen und über den Stand zum Verfahren der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg informieren.
Zur Umsetzung der Krankenhausreform führt das Gesundheitsministerium vom 18. bis zum 25. März 2025 je eine Regionalkonferenz in jeder der fünf Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung des Landes durch. Die fünf Versorgungsgebiete sind Prignitz-Oberhavel (Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz), Uckermark-Barnim (Uckermark und Barnim), Havelland-Fläming (Pots-dam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel), Lausitz-Spreewald (Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus) und Oderland-Spree (Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)). An diesem Austausch werden Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Krankenkassen, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung beteiligt. Mit den Regionalkonferenzen informiert das Gesundheitsministerium direkt über die nächsten Schritte im Planaufstellungsverfahren.
Solche Regionalkonferenzen zum Stand der geplanten Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung hat das Ministerium zuletzt im Herbst 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden außerdem in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen statt, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen ausgetauscht hat.
Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.
Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Zum Vergleich: 1990 gab es in Brandenburg 73 Krankenhäuser.
Mehr Informationen
Das Gesundheitsministerium informiert auch auf seiner Internetseite über den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg:
https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/gesundheit/umsetzung-der-krankenhausreform