Baustelle Rettungsdienst
Neben der Krankenhausreform ist eine grundlegende Reform der Notfallversorgung geboten. Ziel ist es, Hilfesuchende ohne Umwege in die richtige Versorgungsstufe zu leiten, auch um die oft überfüllten Notaufnahmen in den Kliniken zu entlasten. Als Dreh- und Angelpunkte gelten die Einrichtung gemeinsamer Leitstellen und der Aufbau Integrierter Notfallzentren. Das hatte die Regierungskommission mit ihrer im Frühjahr an Bundesminister Lauterbach übergebenen Stellungnahme noch einmal unterstrichen und die Anforderungen weiter detailliert. Unmittelbar daran knüpft die Stellungnahme zum Rettungsdienst an. Darin adressiert die Kommission 15 Empfehlungen, um Qualität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Im Zentrum steht der Aufbau eines Rettungswesens, das zeitnah einen Transport in die richtige Versorgungsebene ermöglicht und unnötige Transporte in die Notfallaufnahmen vermeidet. Dazu soll der Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V verankert werden. Das hätte durchaus Vorteile:
„Nach der derzeitigen Rechtslage gelten rettungsdienstliche Leistungen quasi als Fahrkosten. Sie können in der Regel nur abgerechnet werden, wenn ein Transport zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus erfolgt.“
In der Folge komme es zu überflüssigen Inanspruchnahmen von Rettungsmitteln und Notaufnahmen der Kliniken. „Als eigenständiger Leistungsbereich mit differenzierten Leistungen könnte der Rettungsdienst besser mit der vertragsärztlichen Notfallversorgung verzahnt werden und auch die Übergabe zur Weiterbehandlung in einer Vertragsarztpraxis wäre problemlos möglich“, sagt König. Die Vergütung der rettungsdienstlichen Leistungen sei dann zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen vertraglich zu vereinbaren. Auch die Vorschläge der Kommission, die Struktur- und Prozessanforderungen länderübergreifend zu synchronisieren und die Ergebnisqualität transparent zu machen, hält König für angezeigt: „Es mangelt derzeit an der Vergleichbarkeit von Qualität und Effizienz der Rettungsdienste.“ Deshalb sollten auch die Länder ein Interesse daran haben, mehr Transparenz herzustellen und einheitliche Planungskriterien zu entwickeln. Auch der zunehmende Fachkräftemangel gebiete es, die Ressourcen bedarfsgerecht und effizient einzusetzen. Dazu gehören aus seiner Sicht auch einheitliche Mindeststandards für IT-Systeme und Datensätze, um die interdisziplinäre Digitalisierung voranzubringen. Richtig sei auch der Vorschlag, Leitstellen stärker zu konzentrieren und miteinander zu vernetzen. „Die heutige Leitstellenstruktur ist zu kleinteilig und nicht mehr zeitgemäß“, so König.