Krankenhausreform

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers ließ lange auf sich warten, doch nun werden die Berliner Vorschläge zur Krankenhausreform konkret. Hat sich das Warten gelohnt? Nun, darüber kann und wird man trefflich streiten. Aus meiner Sicht können vor allem die Bundesländer zufrieden sein, sollen doch viele ihrer Forderungen gut bedient werden: Kräftige Unterstützung bei den Investitionskosten, Ausnahmen bei der Vorhaltefinanzierung mit Freiräumen bei den Qualitätsvorgaben und das Ganze garniert mit höheren Landesbasisfallwerten, mit denen die Kliniken ihre Kostensteigerungen nahezu vollständig an die Krankenkassen durchreichen können. Das dürfte die Wogen im weiteren Verfahren etwas glätten. 

„Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV.“

Porträt von Tom Ackermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK NordWest

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Für die gesetzlichen Krankenkassen und die Beitragszahlenden wird das Paket kostspielig. Denn auf schlankem Fuß verabschiedet sich der Bund von seiner Zusage, sich an den reformbedingten Investitionen zu beteiligen. Stattdessen soll die Solidargemeinschaft in die Bresche springen und den in der Verantwortung der Länder liegenden Umbau der Kliniklandschaft mit 25 Milliarden Euro subventionieren. Allen Grundsätzen der dualen Finanzierung zum Trotz.
Nach meinem Geschmack sind das ein paar bittere Pillen zu viel. Die Beitragszahlenden der GKV werden zur Kasse gebeten, egal, ob die Reform qualitativ und wirtschaftlich greift oder nicht. Natürlich würden Patientinnen und Patienten künftig von einer verbesserten Versorgungsqualität profitieren. Dazu ist es aber nach wie vor notwendig, die Leistungsstrukturen der Krankenhäuser nach einheitlichen und verbindlichen Kriterien zu definieren und die Länder müssten ihre Krankenhausplanung und Versorgungsaufträge konsequent daran ausrichten. Ob das ausreichend gelingt, ist keineswegs sicher. Denn das erforderliche Feintuning der Reform, das Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe vorsieht, wird im Gesetz ausgeklammert. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sollen später folgen und bedürfen der Zustimmung der Länderkammer. Dann dürfte das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern und das Pokern um Ausnahmeregelungen von vorn beginnen. Bis dahin ist für die Beitragszahlenden nur eines sicher: Es wird teurer, aber nur vielleicht besser.

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