FAKTOR 3/2024> Krankenhausreform: Grünes Licht für die Reform
Mit Ach und viel Krach hat Karl Lauterbach nun doch noch seine Krankenhausreform über die Ziellinie gebracht. Gut für ihn, dass er den Parlamentsbeschluss bereits in der Tasche hatte, als bei der Ampel das gelbe Licht ausging. Aufgeatmet haben dürfte er auch, als die Reformkritiker in der Länderkammer keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden. Doch obgleich nun das zentrale gesundheitspolitische Reformprojekt dieser Legislatur die parlamentarischen Hürden genommen hat, macht sich selbst bei Befürwortern keine Euphorie breit. Denn ungewiss bleibt, wie stabil der gesetzte Rahmen ist und mit welchen Vorstellungen eine neue Bundesregierung die Reform weiter umsetzen wird. Wichtige Kernelemente der Reform wie Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen sind ohnehin noch in Verordnungen zu konkretisieren, denen die Länder zustimmen müssen. Eine neue Bundesregierung wird es sich deshalb nicht nehmen lassen, an einigen Stellen nachzujustieren. Aber bitte, ohne vom eingeschlagenen Kurs abzudriften. Das Zielbild einer qualitäts- und bedarfsorientierten effizienten Krankenhauslandschaft ist und bleibt richtig. Und die nun beschlossene Vergütungsreform zahlt darauf ein.
„Die Länder sind nun in der Pflicht, ihre Krankenhausplanungen zügig nach den beschlossenen Parametern auf den Weg zu bringen und die erforderlichen Investitionsmittel langfristig einzuplanen.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Die Länder sind nun in der Pflicht, ihre Krankenhausplanung zügig nach den beschlossenen Parametern auf den Weg zu bringen und die erforderlichen Investitionsmittel langfristig einzuplanen. Der Blick nach NRW zeigt, dass es keinen Grund gibt, diesen Prozess auf die lange Bank zu schieben. Ungeachtet dessen bleibt die Vorhaltevergütung verbesserungsfähig. Weiterhin ist sie an Fallzahlen ausgerichtet, nicht am Versorgungsbedarf. Das muss nachgebessert werden. Und auch die Finanzierung des Transformationsprozesses gehört auf den Prüfstand. Nach wie vor ist verfassungsrechtlich fragwürdig, ob die Beitragszahlenden für den Umbau der Krankenhauslandschaft mit zur Kasse gebeten werden dürfen. Staatliche Daseinsfürsorge ist - mit oder ohne Schuldenbremse - aus Steuermitteln zu finanzieren.