Hintergrund

Wie wird die Krankenhauslandschaft der Zukunft aussehen?

Wie wird die Krankenhauslandschaft der Zukunft aussehen? Gefragt sind Kliniken, die sich auf ihre Stärken besinnen und dafür die entsprechende Finanzierung erhalten. Oberstes Ziel ist es, die Versorgungsqualität zu erhöhen. Vor allem für schwerst- bzw. lebensbedrohlich erkrankte Patientinnen und Patienten ist es entscheidend, dass ihre Behandlung im dafür am besten geeigneten Krankenhaus erfolgt. Denn von der Erfahrung der Behandlungsteams und der richtigen technischen Ausstattung hängen ihre Überlebens- und Heilungschancen entscheidend ab. Doch nicht immer erhalten sie die optimale Versorgung. Etwa bei der Diagnose Herzinfarkt: Von den rund 203.000 Fällen im Jahr 2020 wurden in Deutschland sieben Prozent in Kliniken behandelt, die über kein Katheterlabor verfügten. Das Problem betraf mehr als 14.000 Herzinfarkt-Behandlungen, wie das Online-Portal „Qualitätsmonitor“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt.

Debatte über Reform

 

Vor allem für schwerst- bzw. lebensbedrohlich erkrankte Patientinnen und Patienten ist es entscheidend, dass ihre Behandlung im dafür am besten geeigneten Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… erfolgt. Denn von der Erfahrung der Behandlungsteams und der richtigen technischen Ausstattung hängen ihre Überlebens- und Heilungschancen entscheidend ab. Doch nicht immer erhalten sie die optimale Versorgung. Etwa bei der Diagnose Herzinfarkt: Von den rund 203.000 Fällen im Jahr 2020 wurden in Deutschland sieben Prozent in Kliniken behandelt, die über kein Katheterlabor verfügten. Das Problem betraf mehr als 14.000 Herzinfarkt-Behandlungen, wie das Online-Portal „Qualitätsmonitor“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… (WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… ) zeigt.
 

Und auch bei Brustkrebs ist noch viel zu tun: Zwar erkennen Experten bei der Versorgung in den letzten Jahren eine gewisse Konzentration. Die vielfach kritisierte „Gelegenheitschirurgie“ wird weniger, hat aber immer noch ein relevantes Ausmaß. So wurden nach WIdO-Angaben 2020 in 117 an der Brustkrebs-Versorgung beteiligten Krankenhäusern (20,3 Prozent) weniger als 25 Brustkrebs-Fälle operiert. Im Jahr 2016 betraf dies noch 157 Krankenhäuser (24,4 Prozent). „Man muss sich vor Augen halten, dass 25 OPs pro Jahr etwa einem Eingriff alle zwei Wochen entsprechen. Unter diesen Umständen kann man nicht davon ausgehen, dass es ein eingespieltes Team mit ausreichend Routine und eine eingespielte Prozesskette gibt“, sagt WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. Der Qualitätsmonitor macht sichtbar, dass 2020 insgesamt 43,8 Prozent der an der Versorgung von Brustkrebs-Fällen beteiligten Kliniken nicht über das Zertifikat der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügten. Diese Kliniken versorgten knapp 15 Prozent der Brustkrebs-Fälle. Es handelt sich meist um Häuser mit wenigen Fällen. Der Qualitätsmonitor zeigt die regionalen Unterschiede auf: Während in Brandenburg knapp 65 Prozent der an der Versorgung beteiligten Kliniken 2020 keine Zertifizierung als Brustkrebs-Zentrum hatten, konnten in Berlin alle operierenden Kliniken ein solches Zertifikat vorweisen (siehe Karte).

 

 

Die Zahlen machen deutlich: Noch ist viel zu tun, eine effektive Krankenhausreform tut dringend Not. „Je komplexer die Leistungen, desto mehr Expertise und Spezialisierung sind erforderlich. Das muss sich künftig in der Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… und in der Vergütungssystematik widerspiegeln“, betont Thomas Fritz, als Unternehmensbereichsleiter bei der AOK NordWest für die stationäre Versorgung zuständig. Dieser Kerngedanke der von der Regierungskommission empfohlenen Krankenhausreform dürfe in der weiteren Debatte nicht aufgeweicht werden.

„Klar definierte Leistungsgruppen sind die unverzichtbaren Leitplanken für die Verknüpfung der Krankenhausplanung mit den geplanten Vorhaltepauschalen.“

Thomas Fritz

Unternehmensbereichsleiter Krankenhaus und Rehabilitation

Vorhaltekosten müssen finanzneutral umgesetzt werden

Fritz spricht sich deshalb für eine einheitliche Leistungsgruppensystematik verbunden mit verbindlichen Qualitätsanforderungen aus. „Hier brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und Verbindlichkeit. Klar definierte Leistungsgruppen sind die unverzichtbaren Leitplanken für die Verknüpfung der Krankenhausplanung mit den geplanten Vorhaltepauschalen“, so Fritz. Ohne einen verbindlichen Maßstab für die Allokation von Vorhaltepauschalen würde es zu Verwerfungen zwischen der Bundes-, Landes- und Ortsebene kommen. Deshalb brauche es eine einheitliche Planungssprache, die der G-BA entwickeln könne. Planung und Sicherstellung des regionalen Versorgungsbedarfs obliege aber weiter der Landesebene. „Die fallunabhängige Vorhaltefinanzierung hängt unmittelbar von den planerisch festgelegten Versorgungsaufträgen ab. Durch diesen neuen Hebel bekommen die Länder einen viel stärkeren Einfluss auf eine bedarfsgerechte Gestaltung der Krankenhauslandschaft“, so Fritz. Denn Kliniken, die Leistungen außerhalb des Versorgungsauftrags erbringen, erhalten hierfür keine Vorhaltevergütung. Dadurch sinkt der ökonomische Anreiz für Gelegenheitsversorgungen. Im Gegenzug fördert das die Konzentration bestimmer Leistungen und die Spezialisierung der Kliniken, womit sich viele der im Qualitätsmonitor aufgezeigten Defizite perspektivisch verringern.

Knackpunkt bleibt aber die Finanzierung der Transformation – denn mehr Geld für die Betriebskosten sieht die Vergütungsreform nicht vor. „Es wäre auch nicht richtig, wieder reflexartig den Geldhahn aufzudrehen. In Deutschland fließen ja insgesamt viele Ressourcen in den stationären Sektor – nur werden diese Mittel bislang nicht bedarfsgerecht verteilt“, so Fritz. Folgerichtig soll das Herauslösen der Vorhaltekosten aus den DRGs finanzneutral umgesetzt werden. „Bund und Länder sollten sich aber gemeinsam um die Investitionskosten kümmern“, so Fritz.

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