Pressemitteilung

Deutlicher Anstieg der Antibiotikaverordnungen in Westfalen-Lippe

19.02.2025 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

Fast jedes zweite Antibiotikum ist ein Reserveantibiotika

Frau hat einen Blister mit Tabletten in der Hand sowie den Beipackzettel, den sie durchliest.
Reserveantibiotika werden dringend gebraucht, wenn Resistenzen bei herkömmlichen Antibiotika auftreten. Daher darf deren Einsatz nur mit strenger Indikation erfolgen.

Dortmund. In Westfalen-Lippe werden wieder deutlich mehr Antibiotika verordnet. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Danach wurden im Jahr 2023 in Westfalen-Lippe insgesamt 3,73 Millionen Verordnungen über Antibiotika für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Ein Anstieg um 24,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besorgniserregend: Jedes zweite Antibiotikum ist ein Reserveantibiotikum. Deren Anteil lag im Jahr 2023 bei 44,1 Prozent. „Fast jede zweite Antibiotikaverordnung entfällt somit auf ein Reserveantibiotikum. Das ist besorgniserregend, denn dies kann die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen, was gerade im Falle von lebensbedrohlichen Erkrankungen dramatische Auswirkungen hätte“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Das Problem der Antibiotikaresistenzen werde noch dadurch vergrößert, dass die pharmazeutische Industrie in den letzten Jahren nur wenige neue Antibiotika auf den Markt gebracht habe.

„Fast jede zweite Antibiotikaverordnung entfällt auf ein Reserveantibiotikum. Das ist alarmierend und könnte die Gefahr von Resistenzen deutlich erhöhen.“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Wertvolle Notfalloption nicht zu oft einsetzen

Als Reserveantibiotika werden Antibiotika bezeichnet, die für einen Einsatz mit strenger Indikation vorgesehen sind. Sie sollen nur dann verwendet werden, wenn Standardantibiotika nicht mehr helfen. Der Verordnungsanteil von Reserveantibiotika ist in Westfalen-Lippe seit Jahren kontinuierlich rückläufig. So ist im Vergleich zu 57,3 Prozent im Jahr 2014 ein Rückgang der Verordnungen auf 44,1 Prozent in 2023 festzustellen. Das ist zu begrüßen. Dennoch entfiel immer noch fast jede zweite Antibiotikaverordnung auf ein Reserveantibiotikum. Insgesamt wurden im Jahr 2023 rund 1,64 Millionen Verordnungen über Reserveantibiotika für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ausgestellt, ein Plus von 24,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,32 Millionen Verordnungen). Dies ist aus Expertensicht nach wie vor problematisch, da diese Medikamente eigentlich nur Mittel der zweiten Wahl darstellen für deren Einsatz eine strenge Indikation vorgesehen ist. „Das Pulver sollte nicht verschossen werden. Reserveantibiotika werden dringend gebraucht, wenn Resistenzen bei herkömmlichen Antibiotika auftreten“, so Ackermann. Dabei sei zu beachten, dass Antibiotika sowieso nur gegen bakterielle Infektionen wirken und völlig unwirksam sind, wenn eine Infektion durch Viren ausgelöst wurde.

Antibiotikaverbrauch in Westfalen-Lippe steigt

Der seit 2016 rückläufige Trend bei den Antibiotikaverordnungen in Westfalen-Lippe wurde durch den Anstieg der Verschreibungen im Jahr 2022 beendet. Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 2,99 Millionen Verordnungen ausgestellt. Mit dem Anstieg in 2023 auf 3,73 Millionen Antibiotikaverordnungen haben die Verordnungszahlen erstmals wieder das präpandemische Niveau des Jahres 2019 erreicht und sogar überschritten (3,61 Millionen Verordnungen).

Neue Antibiotika-Wirkstoffe werden benötigt

AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Chef Tom Ackermann weist anlässlich der aktuellen Auswertung darauf hin, dass neben einer zurückhaltenden Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… auch Wirkstoffe mit neuen Wirkprinzipien benötigt werden, die in der Lage sind, die gegebenen Resistenzen zu überwinden. In den letzten zehn Jahren waren nur acht von insgesamt 367 neu auf den Markt gebrachten Wirkstoffen Antibiotika. Mit dem Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… -Lieferengpassbekämpfungsgesetz (ALBVVG) werden seit Juni 2023 finanzielle Anreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen, um neue antibiotische Wirkstoffe zu entwickeln, auch 2018 wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um in einem Zeitraum von zehn Jahren unter anderem die Entwicklung neuer Antibiotika zu fördern.

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest