Pressemitteilung

Anträge auf Kinderpflege-Krankengeld immer noch auf hohem Niveau in Westfalen-Lippe

29.03.2023 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

Sonderregelung aufgrund der Pandemie wurde von Eltern stark genutzt

Ein Vater hat sein krankes Kind auf dem Schoß.
Eltern in Westfalen-Lippe nutzen auch 2022 unverändert stark das wegen Corona erweiterte Kinderkrankengeld. Zur Unterstützung von Familien gilt die längere Bezugsdauer auch im Jahr 2023.

Dortmund. Die Nachfrage nach Kinderpflege-Krankengeld war in Westfalen-Lippe im vergangenen Jahr immer noch auf einem hohen Niveau. Das belegt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Danach erhielten 2022 insgesamt allein 72.722 AOK-Mitglieder diese Leistung, ähnlich wie im Vorjahr 2021 (75.144). Das sind weit mehr als doppelt so viele im Vergleich zum Corona-Jahr 2020 (32.702). Die hohen Zahlen in den letzten beiden Jahren sind vor allem auf die Ende 2020 beschlossene Pandemie-Sonderregelung mit der Erweiterung der Bezugsdauer sowie der Bezugsgründe für das Kinderpflege-Krankengeld zurückzuführen. „Das Kinderpflege-Krankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können. Zur zeitnahen Entlastung der Familien helfen wir weiterhin mit schnellen digitalen Lösungen, damit die Leistung einfach und unbürokratisch beantragt werden kann“, sagt AOK-Vorstandschef Tom Ackermann.

Frauen tragen die Hauptlast

Die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für Beschäftigte, dem Job fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für ihre Versicherten ein. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern mit dem Kinderpflege-Krankengeld“, erklärt AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Chef Ackermann. Die aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass die Frauen in Westfalen-Lippe die Hauptlast bei der Versorgung der Kinder tragen. Deren Anteil lag 2022 bei 76 Prozent aller Fälle. Dagegen übernahm nur etwa jeder vierte Vater die Pflege des Kindes. Im Durchschnitt blieb ein Elternteil pro Krankheitsfall 2,5 Tage zu Hause.

Sonderregelung aufgrund Corona-Pandemie gilt auch in 2023

Die Erweiterung des Kinderpflege-Krankengeldes aufgrund der Covid19-Pandemie gilt auch in 2023 weiter. Danach stehen Eltern insgesamt 30 Tage pro Elternteil zu, die für die Betreuung genutzt werden können. Bei Alleinerziehenden sind es je Kind insgesamt 60 Tage. Elternpaare mit mehreren Kindern haben Anspruch auf maximal 65 Tage je Elternteil, Alleinerziehende auf 130 Tage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind pflegen kann.

Bezugsgründe ausgeweitet

Der Gesetzgeber hatte auch die Bezugsgründe für das Kinderpflege-Krankengeld Das Kinderpflege-Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird… ausgeweitet. Neben der Erkrankung eines Kindes können Eltern auch dann Kinderpflege-Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… erhalten, wenn ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, das Kind in Quarantäne muss oder die Präsenzpflicht aufgehoben ist. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber allerdings befristet und gilt nur bis einschließlich 7. April 2023.

Einfaches Antragsverfahren

Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wird das Kinderpflege-Krankengeld jedoch beantragt, weil die Betreuung des Kindes durch Schul- oder Kitaschließung nicht sichergestellt werden kann oder die Präsenzpflicht der Kinder in den Schulen aufgehoben wurde, ist ein Nachweis der Kita oder Schule erforderlich. Der Vordruck für den Antrag auf Kinderpflege-Krankengeld steht für AOK-Versicherte auf der AOK-Webseite unter www.aok.de/nw bereit oder ist über das Online-ServiceCenter ‚Meine AOK‘ abrufbar. Hier können AOK-Versicherte auch jederzeit den aktuellen Status ihres Antrags verfolgen: Vom Eingang, über die Bearbeitung bis hin zur schnellen Entscheidung.

Weitere Informationen gibt die AOK NordWest rund um die Uhr über die kostenfreie Servicenummer 0800 265 5000 und im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Services.

2 passende Downloads

  • Pressemitteilung vom 29.03.2023 als PDF

    Format: PDF | 67 KB

  • Foto: Nur wenige Väter betreuen ihre Kinder

    Format: JPG | 226 KB | 3000 × 2000 px

    Lizenz: Dieses Angebot (Foto, MP3, PDF...) darf für private und kommerzielle nicht-werbliche Zwecke und in sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie die Quellenangabe an.

Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest