Pressemitteilung

AOK-Fazit: Neues digitales Verfahren in Schleswig-Holstein erfolgreich eingeführt - Anträge auf zahnärztliche Leistungen werden seit 1. Januar nur noch digital gestellt

07.02.2023 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

Versicherte profitieren von einem schnelleren Behandlungsbeginn 

Auf einer Tatstatur liegen ein Zahnmodell, Klemmmappe, Zahnarztbesteck und ein Wecker.
Seit Jahresbeginn werden Heil- und Kostenpläne von der Zahnarztpraxis in Schleswig-Holstein nur noch digital an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt. Vorteil: Schnellere Genehmigungen bei Zahnersatz, Kiefer- oder Parodontose-Behandlungen.

Kiel. Wer eine Krone, Brücke oder Prothese in Schleswig-Holstein benötigt, für den erstellt die Zahnarztpraxis vor Beginn einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan (HKP). Das entsprechende Papierformular hat inzwischen ausgedient. Seit dem 1. Januar muss die Zahnarztpraxis den HKP ausschließlich digital an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Allein bei der AOK NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse in Schleswig-Holstein sind seit Jahresbeginn mehr als 6.000 elektronische Heil- und Kostenpläne für ihre Versicherten eingegangen. Das entspricht inzwischen einer Quote von weit mehr als 90 Prozent aller Anträge. „Der Start des neuen ‚Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte‘ (EBZ) ist gelungen. Alle Beteiligten sparen dadurch Zeit und Aufwand und erleben einen echten Mehrwert“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

Nur noch digital

Seit 1. Januar 2023 müssen die Zahnarztpraxen bundesweit Anträge auf zahnmedizinische Leistungen ihrer Patientinnen und Patienten ausschließlich digital an die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse übermitteln. In dem entsprechenden elektronischen HKP (eHKP) sind alle wichtigen Informationen erhalten wie der Gebisszustand, der geplante Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… , die geschätzten Behandlungskosten und welcher Anteil von der Krankenkasse übernommen wird. 

„Der Start des neuen ‚Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte‘ (EBZ) ist gelungen“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Schnell per Knopfdruck

Mit dem neuen eHKP werden die Daten von der Zahnarztpraxis per Knopfdruck schnell und sicher digital an die Krankenkasse übermittelt. Die Genehmigung durch die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… an die Zahnarztpraxis erfolgt ebenso auf diesem elektronischen Weg. „Sowohl die Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen profitieren von einer deutlich einfacheren und schnelleren Genehmigungsprozedur für Zahnersatz-, Kiefer- oder Parodontose-Behandlungen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass wir bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in diesem Bereich einen wichtigen Schritt vorangekommen sind“, so Ackermann.

Gut vorbereitet

In Schleswig-Holstein waren die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf das neue digitale Verfahren gut vorbereitet. Innerhalb der letzten sechs Monate hatte sich im Rahmen der Ausrollphase der Anteil der eHKPs, die den gesetzlichen Krankenkassen digital übermittelt wurden, sukzessive mehr als verdoppelt.

Mehr Transparenz

Weiterer Vorteil: Patientinnen und Patienten wird nicht mehr der herkömmliche und für Laien komplexe Heil- und Kostenplan Bei Zahnersatzbehandlungen muss der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen kostenfreien Heil- und… (in Papierform) ausgehändigt. Dieser muss auch nicht mehr von ihnen per Post an die Krankenkasse versendet werden. Vielmehr erhalten die Versicherten eine Ausfertigung in Papier mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form für ihre Unterlagen. Das sorgt für mehr Transparenz, spart Zeit und Geld und führt zu einer schnelleren Genehmigung durch die Krankenkasse und damit vor allem auch zu einem schnelleren Beginn der Behandlung.

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest