Rasanter Anstieg der Keuchhustenfälle in Westfalen-Lippe
Infektionskrankheiten wieder auf dem Vormarsch
Dortmund. In Westfalen-Lippe sind die Keuchhustenfälle im vergangenen Jahr rasant angestiegen. Seit der Einführung der bundesweiten Meldepflicht 2013 wurden 2024 die höchsten Fallzahlen registriert. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. Danach wurden im Jahr 2024 in Westfalen-Lippe insgesamt 2.169 Infektionsfälle gemeldet. In den Jahren zuvor hatten die nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle mit 193 Fällen im Jahr 2023, 126 Fällen in 2022 und 59 Fällen in 2021 einen Tiefststand erreicht. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in Nordrhein-Westfalen und bundesweit wider. „Keuchhusten wird über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden, übertragen. Corona-Maßnahmen – Lockdown, Maskentragen und Abstandsregelungen – hatten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Ansteckungen mit dem Keuchhustenerreger drastisch zurückgingen. Schätzungsweise kommt es jetzt zu Nachholeffekten. Auch bei anderen Infektionskrankheiten ist das zu beobachten. Hinweise auf eine erhöhte Virulenz des Erregers oder eine besondere Schwere der Erkrankungen gibt es momentan nicht“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.
„Schätzungsweise kommt es jetzt zu Nachholeffekten. Auch bei anderen Infektionskrankheiten ist das zu beobachten.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Langer, quälender Husten vor allem für Babys gefährlich
Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern.
Impfung empfohlen
Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Daher raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Ackermann. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… von den gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für ihre Versicherten bezahlt wird. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt ab dem zweiten Lebensmonat mit der Impfserie begonnen werden. Auffrischungsimpfungen sind vor Schuleintritt im Alter von fünf bis sechs Jahren und im Jugendalter von neun bis 16 Jahren sinnvoll.
Nach einer aktuellen STIKO-Veröffentlichung liegt die Impfquote für die vollständige Grundimmunisierung bei Kindern gegen Pertussis im Alter von 24 Monaten bundesweit bei 81,2 Prozent, in Westfalen-Lippe bei 82,9 Prozent.
Auch Erwachsene betroffen
Nach den Schutzimpfungs-Richtlinien sollen sich auch Schwangeren gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Bakterien schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen wird die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.
2 passende Downloads
Foto: Keuchhusten in Westfalen-Lippe
Format: JPG | 539 KB | 2200 × 1469 px
Lizenz: Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit der nebenstehenden redaktionellen Berichterstattung und ausschließlich von Zeitungsredaktionen bzw. Verlags-/Medienhäuser für ihre Print-Publikationen (Veröffentlichung ist auf 500k Kopien begrenzt), Online-Plattformen und für ihre sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie immer die folgende Quelle (Copyright) an: AOK NordWest/Colourbox/hfr