Pressemitteilung

Keuchhustenfälle in Schleswig-Holstein wieder auf dem Vormarsch

22.03.2024 AOK NordWest 2 Min. Lesedauer

AOK rät zur Impfung

Ein Mädchen hustet in ein Taschentuch.
Bei Keuchhusten erfolgt die Ansteckung über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden. Eine Impfung kann helfen, sich vor der Infektionskrankheit zu schützen.

Kiel. Die Keuchhustenfälle in Schleswig-Holstein sind wieder angestiegen. Nach dem Tiefstand in der Corona-Pandemie sind viele Infektionskrankheiten wieder auf dem Vormarsch. So auch die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. Danach wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein insgesamt 68 Infektionsfälle gemeldet, im Vorjahr waren es 25. In 2019 vor der Pandemie wurden 216 Fälle registriert. „Die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden. Durch die Abstandsregeln in der Corona-Pandemie kam es zu einem deutlichen Rückgang der Fallzahlen. Mit der Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens können sich Infektionskrankheiten wie der Keuchhusten wieder ausbreiten“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

Keuchhusten: hochansteckend und langwierig

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern.

„Viele Infektionskrankheiten sind jetzt wieder auf dem Vormarsch.“

Tom Ackermann

AOK-Vorstandsvorsitzender

Impfung empfohlen

Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Daher raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Ackermann. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für… empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für ihre Versicherten bezahlt werden. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im dritten Lebensmonat geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

Nach der letzten aktuellen STIKO-Veröffentlichung aus Dezember 2022 liegt die Impfquote für die Grundimmunisierung bei Kindern nach drei Impfstoffdosen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis bis zum Alter von 15 Monaten bundesweit bei 87,0 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 89,8 Prozent.

Impfung auch für Schwangere sinnvoll

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Schwangeren sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen ist die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.

Weitere Informationen über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen gibt die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Faktenbox unter www.aok.de/faktenboxen im Internet.

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest