Mehr als 1.200 Kleinkinder in NRW mit Verbrennungen im Krankenhaus
AOK warnt vor unterschätzten Gefahren im Haushalt
Dortmund. In der eigenen Wohnung lauern zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder. So wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 insgesamt 1.226 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Das teilt heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni mit. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 69 Prozent der Krankenhauseinweisungen. „Auch in der eigenen Wohnung gibt es zahlreiche Gefahrenquellen für Kinder, die von den Erwachsenen oft unterschätzt werden. Stürze, Verbrennungen und Verbrühungen sowie das Schlucken von Gegenständen oder giftigen Haushaltsmitteln sind typische Unfälle bei Kleinkindern“, warnt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.
„Neben Verbrennungen und Verbrühungen gehören auch Stürze und das Schlucken von Gegenständen zu häufigsten Unfällen mit Kindern.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Vor allem Jungen sind betroffen
Pfannen auf dem Herd, die heiße Suppe im Teller, Herdplatten, brennende Kerzen, Kamin, Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen - alles weckt die kindliche Neugier. Und schon ist es passiert. Betroffen sind Jungen und Mädchen gleichermaßen. Auf die Jungen entfielen in 2022 fast 53 Prozent der Behandlungsfälle wegen Verbrennungen im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… . Die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V.‘ registriert seit Jahren steigende Zahlen im Bereich der Verbrennungs-Unfälle. Allerdings gehen die meisten Eltern davon aus, dass ihr Kind in der eigenen Wohnung sicher ist und sehen oftmals die Gefahren nicht.
Im Notfall rasch handeln
Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Ackermann. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.
Weitere Informationen zur Kindersicherheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unter www.kindersicherheit.de.
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Foto: Verbrennungen bei Kindern in Westfalen-Lippe
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