Pressemitteilung

KVWL und Krankenkassen einigen sich über Verordnung des neuen Pneumokokken-Impfstoffes Apexxnar

11.04.2025 AOK NordWest 1 Min. Lesedauer
Vor einem verschwommenen, leicht farbiger Hintergrund ist eine Spritze zu sehen, deren Spitze in einer Ampulle steckt, aus der eine Injektionsflüssigkeit aufgezogen wird.
Die Abrechnung des neuen Pneumokokken-Impstoff Apexxnar in der Region Westfalen-Lippe ist geregelt. Darüber verständigten sich die gesetzlichen Krankenkassen und die KVWL.

Inhalte im Überblick

    Dortmund. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich auf eine sachgerechte Lösung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zur Verordnung des Pneumokokken-Impfstoffes Apexxnar verständigt. Das ist das Ergebnis von konstruktiven Gesprächen in den vergangenen Wochen. Danach konnten die Ärztinnen und Ärzte den Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar bereits ab dem Tag der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO), dem 28. September 2023, über den Sprechstundenbedarf (SSB) verordnen.

    „Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen ausdrücklich die engagierte Arbeit der hausärztlichen Praxen in der ambulanten Versorgung an.“

    Tom Ackermann

    Vorstandsvosritzender der AOK NordWest

    Etwa 300 Ärztinnen und Ärzte haben bereits vor Inkrafttreten der angepassten Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vom 13.01.2024 und vor Aufnahme dieser Impfleistung in die regionale Impfvereinbarung Kassenpatientinnen und -patienten mit dem über den SSB verordneten Impfstoff Apexxnar geimpft. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte formal gesehen keine Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… über den SSB erfolgen dürfen.

    Um bei den von den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… laufenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen mögliche Regresse zu vermeiden, haben sich die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… NordWest als Federführerin bei den Krankenkassen für den Sprechstundenbedarf und die KVWL jetzt auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Danach wird in diesem Einzelfall akzeptiert, dass Apexxnar rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung am 28. September 2023 als SSB verordnet wurde. „Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen ausdrücklich die engagierte Arbeit der hausärztlichen Praxen in der ambulanten Versorgung an. Der Schutz der Patientinnen und Patienten vor Infektionskrankheiten ist und bleibt ein gemeinsames Ziel, das wir mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis unter Beweis stellen“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

    „Die erzielte Einigung zeigt einmal mehr, wie wichtig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure in der Selbstverwaltung ist.“

    Anke Richter-Scheer

    stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL

    Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL: „Wir sind äußerst glücklich darüber, dass wir für die im Raum stehenden Regressforderungen für unsere Mitglieder einen so guten Kompromiss finden konnten. Die erzielte Einigung zeigt einmal mehr, wie wichtig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure in der Selbstverwaltung ist. In Westfalen-Lippe pflegen wir untereinander seit Jahren einen respektvollen und vertrauensvollen Umgang. Dieser ist Grundvoraussetzung für solche Abschlüsse.“ 

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    Pressesprecher

    Jens Kuschel

    AOK NordWest