Pressemitteilung

Mehr Sicherheit bei komplexen und risikoreichen Operationen in Schleswig-Holstein

02.11.2023 AOK NordWest 4 Min. Lesedauer

AOK-Transparenzliste zeigt Auswirkungen bestehender und neuer Mindestmengen

Auf Intensivstation wird die Hand einer Pflegeperson gezeigt, die auf einem Monitor Daten eingibt oder kontrolliert.
Welche Kliniken in Schleswig-Holstein in 2024 besonders schwierige Operationen durchführen dürfen, geht aus der neuen ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ der AOK NordWest hervor.

Die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen wirkt sich nachweislich positiv auf die Behandlungsqualität aus. Das geht aus wissenschaftlichen Studien hervor. Welche Kliniken in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr sogenannte Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für Patientinnen und Patienten durchführen dürfen, geht aus der neuen landesweiten ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… NordWest hervor, die heute in Kiel veröffentlicht wurde. Danach haben 35 Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Standorte eine solche Erlaubnis erhalten. Neu eingeführt wurden Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen. „Die Einführung dieser weiteren Mindestmengen begrüßen wir sehr. Sie tragen mit dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden. Das ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann. Die aktualisierte ‚Mindestmengen-Transparenzliste Schleswig-Holstein‘ für 2024 ist ab sofort im Internet unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.

Die neue AOK-Transparenzliste stellt alle leistungs- und abrechnungsberechtigten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein dar. Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Leistungsberechtigung bei komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren.

„Die Mindestmengen sind sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen.“

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Mindestmengen für neun Operationen und Behandlungen

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es derzeit für Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25 Fälle pro Jahr, ab 2025: 40 Fälle), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und Bauchspeicheldrüse (15 Fälle pro Jahr, ab 2025: 20 Fälle) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (25). Erfreulich: Für mehrere Eingriffe wurden die Mindestmengen für 2024 erhöht. „Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anhebung der Mindestmengen, insbesondere bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen, begrüßen wir sehr. Die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Überlebenschancen von sehr kleinen Frühgeborenen. Denn die wissenschaftlichen Studien zeigen deutlich, dass bei einer höheren Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. die Komplikationsraten und das Sterberisiko der behandelten Kinder geringer sind“, so Ackermann.

Neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen

Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen, deren Auswirkungen ebenfalls in der ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ dargestellt werden: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die dann 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. „Die Patientinnen profitieren von der Konzentration dieser Operationen, denn die Mindest-Fallzahlen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine höhere Überlebenschance der behandelten Frauen“, sagt AOK-Chef Tom Ackermann. 

Neu ist auch die Mindestmenge für die thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen, die im Jahr 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Auf dieser Basis haben insgesamt sechs Klinik-Standorte in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis erhalten. Auch bei den Lungenkrebs-OPs ist bereits eine weitere Anhebung der Mindestmenge auf 75 Fälle jährlich im Jahr 2025 festgelegt worden.

Mindestmengen zeigen gewünschte Wirkung

„Durch die Anhebung der Mindestmenge im Bereich Speiseröhre wurden längst erforderliche Leistungskonzentrationen umgesetzt. Ähnliche Effekte erwarten wir im nächsten Jahr durch die schrittweise beschlossene Erhöhung der Mindestmengen bei Operationen an der Bauspeicheldrüse sowie bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen“, so AOK-Chef Ackermann. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen zur Durchführung von Herztransplantationen und zu Darmkrebs-Operationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

Wichtiges Instrument der Qualitätssicherung

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. Alle Leistungszahlen in der Transparenzliste basieren auf eigenen Angaben der Krankenhäuser im Rahmen ihrer Prognosemeldung. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzte. Eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Da sich unterjährig Änderungen ergeben können, wird die ‚Mindestmenge-Transparenzliste‘ regelmäßig aktualisiert.

Online ist außerdem eine interaktive bundesweite ‚Mindestmengen-Transparenzkarte‘ mit allen Kliniken, die im Jahr 2024 Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen dürfen, unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.

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Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest