Für komplizierte Operationen in Schleswig-Holstein: Neue 'Mindestmengen-Transparenzliste‘ veröffentlicht
Mehr Patientensicherheit durch höhere Mindestmengen
Kiel. Routine und Erfahrung zahlen sich aus, besonders wenn es um komplizierte Operationen geht. 33 Krankenhaus-Standorte in Schleswig-Holstein haben die Erlaubnis erhalten, im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für Patientinnen und Patienten durchzuführen. Welche Krankenhaus-Standorte das sind, zeigt die landesweite ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ der AOK NordWest, die heute in Kiel veröffentlicht wurde. Für mehrere Eingriffe wurden die Mindestmengen für 2025 erhöht. Denn aus wissenschaftlichen Studien geht hervor, dass sich die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen nachweislich positiv auf die Behandlungsqualität auswirkt. „Die Konzentration auf Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn nur so kann die Behandlungsqualität verbessert und die Patientensicherheit erhöht werden“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann. Die aktualisierte ‚Mindestmengen-Transparenzliste‘ für 2025 ist ab sofort im Internet unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.
„Die Konzentration auf Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Mindestmengen zeigen Wirkung
Erfreulich: Für mehrere Eingriffe wurden die Mindestmengen für 2025 erhöht. „Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anhebung der Mindestmengen begrüßen wir sehr. Die Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser Operationen, denn die Mindest-Fallzahlen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für höhere Überlebenschancen der Behandelten“, sagt AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Chef Ackermann und ergänzt:„Durch die Anhebung der Mindestmenge im Bereich der Bauchspeicheldrüse in 2024 wurden längst erforderliche Leistungskonzentrationen umgesetzt. Ähnliche Effekte sind bereits jetzt durch die schrittweise Erhöhung der Mindestmengen bei der Mamma-Ca-Chirurgie und den thoraxchirurgischen Behandlungen des Lungenkarzinoms eingetreten.“
Hier gelten Mindestmengen
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gelten 2025 für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und allogene Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100) sowie für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75).
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengen
Bereits entschieden wurde, dass 2026 für Herztransplantationen eine Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. von zehn Transplantationen pro Jahr zu erfüllen ist. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.
Transparenz für komplexe Behandlungen
Die neue AOK-Transparenzliste stellt alle leistungs- und abrechnungsberechtigten Krankenhäuser in Westfalen-Lippe dar. Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Leistungsberechtigung bei komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren.
Wichtiges Instrument der Qualitätssicherung
Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen. Alle Leistungszahlen in der Transparenzliste basieren auf eigenen Angaben der Krankenhäuser im Rahmen ihrer Prognosemeldung. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzte. Eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Da sich unterjährig Änderungen ergeben können, wird die ‚Mindestmenge-Transparenzliste‘ regelmäßig aktualisiert.
Online ist außerdem eine interaktive bundesweite ‚Mindestmengen-Transparenzkarte‘ mit allen Kliniken, die im Jahr 2025 Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen dürfen, unter www.aok.de/pp/mindestmengen abrufbar.
2 passende Downloads
Foto: Mindestmengen-Transparenzliste Schleswig-Holstein
Format: JPG | 282 KB | 2200 × 1238 px
Lizenz: Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit der nebenstehenden redaktionellen Berichterstattung und ausschließlich von Zeitungsredaktionen bzw. Verlags-/Medienhäuser für ihre Print-Publikationen (Veröffentlichung ist auf 500k Kopien begrenzt), Online-Plattformen und für ihre sozialen Medien genutzt werden. Bitte geben Sie immer die folgende Quelle (Copyright) an: AOK NordWest/Colourbox/hfr