Pressemitteilung

Neuer Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Schleswig-Holstein bringt Verbesserungen für Bewohnende und Personal  

18.10.2024 AOK NordWest 2 Min. Lesedauer
Das Foto zeigt einen Pfleger im Pflegeheim, der einem Pflegebedürftigen aus dem Bett hilft.
Für mehr Qualität in der vollstationären Versorgung der Pflegeheimbewohnenden in Schleswig-Holstein soll ein neuer Rahmenvertrag sorgen, der seit 1. Oktober 2024 gilt.

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    Kiel. Für mehr Qualität in der vollstationären Versorgung der Pflegeheimbewohnenden in Schleswig-Holstein und gleichzeitig für mehr Attraktivität bei den Pflegefachkräften soll ein neuer Rahmenvertrag sorgen. Darauf haben sich die Partner der Selbstverwaltung geeinigt. Der neue Rahmenvertrag bildet künftig die verbindliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen, die individuell zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den landesweit 550 vollstationären Pflegeeinrichtungen geführt werden. Der neue Rahmenvertrag gilt seit 1. Oktober und löst die bisherige Vereinbarung ab, deren Grundzüge mehr als 25 Jahre alt waren.

    „Mit dem neuen Rahmenvertrag leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der vollstationären Pflege.“

    Iris Kröner

    AOK-Landesdirektorin

    Durch neue, verbesserte Personalrichtwerte, durch den Abbau von Bürokratie und mit flankierenden Regelungen wird die wirtschaftliche Betriebsführung der vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land gestärkt. „Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der vollstationären Pflege“, sagt AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Landesdirektorin Iris Kröner. „Durch mehr Personal soll eine bessere Versorgung der Bewohner gewährleistet und die Attraktivität der Arbeit in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… gesteigert werden. Davon werden alle Beteiligten profitieren“, erklärt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung die wichtigsten Neuerungen.

    Gleichzeitig bieten die Regelungen von Personalkorridoren den Einrichtungsträgern einen hohen Grad an Selbstbestimmung und Flexibilität hinsichtlich der konkreten Personalmenge und -struktur. So wird die bisher starre Regelung der Fachkraftquote durch ein von der individuellen Belegung getragenes System ersetzt.

    Der Rahmenvertrag verbessert zudem die bisherige Regelung zur Abgrenzung von Regelleistungen der Träger und privaten Zusatzleistungen erheblich. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Diskussionen zwischen Betreibern von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Betreuern darüber gegeben, ob bestimmte Leistungen schon in der Finanzierung berücksichtigt wurden. Die Rahmenvertragspartner sind zuversichtlich, mit diesem Abgrenzungskatalog eine dauerhafte Lösung gefunden zu haben, die solche Konflikte in Zukunft erst gar nicht entstehen lassen.

    Die Verbesserungen bei den Personalschlüsseln insbesondere auch in den Bereichen Leitung und Verwaltung führen zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese auch zu einer weiteren Steigerung der Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… von Bewohnern führen können. Deshalb appellieren vdek und AOK NordWest noch einmal nachdrücklich an die Politik, die Finanzierung in der Pflege auf eine neue und tragfähige Grundlage zu stellen.

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    • Foto: Neuer Rahmenvertrag vollstationäre Pflege

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    Pressesprecher

    Jens Kuschel

    AOK NordWest