Digital-Gesetze bieten Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung
Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen nimmt Form an. Karl Lauterbach hat dazu zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die vom Kabinett gebilligt wurden. Die AOK NordWest begrüßt die Vorhaben und sieht darin gute Chancen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung.
Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben – und hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt: Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) regelt, wie die digitalisierte Versorgung in Zukunft aussehen soll und beinhaltet unter anderem Regelungen zur umfassenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Titel des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) spricht für sich selbst. Beide Gesetzesvorhaben sind aus Sicht der AOK NordWest in der Lage, das Gesundheitswesen entscheidend weiterzuentwickeln und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. "Beide Gesetze können die digitale Transformation des Gesundheitswesens tatsächlich beschleunigen und der Digitalisierung endlich den nötigen Schub geben," meint Horst Hogrebe, Vorstandsbevollmächtigter der AOK NordWest.
„Der Ausbau der elektronischen Patientenakte kann wie ein Katalysator wirken und bietet einen echten Mehrwert für Patienten und Ärzte.“
Die Einführung des Opt-out-Verfahrens, wonach Versicherte der Nutzung der Akte aktiv widersprechen müssen, wenn sie diese nicht nutzen möchten, sei in Kombination mit dem geplanten vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die ePA ein echter Fortschritt. Durch die Vereinheitlichung des Zugangs zur E-Rezept-App über das ePA-Frontend werde der Ausbau der elektronischen Patientenakte zur zentralen Versichertenplattform weiter vorangetrieben. Dazu trage auch die Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA bei. „Es wäre allerdings konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Die schon heute existierende Möglichkeit zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird de facto kaum genutzt und sorgt für unnötige bürokratische Aufwände bei den Kassen“, so Hogrebe.