Statement

Krankenhausreform: Belastungen nicht abwälzen

19.07.2024 AOK NordWest

Stefanie Stoff-Ahnis begrüßt die Einführung von Leistungsgruppen und Mindestfallzahlen. Sie kritisiert aber die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung und die geplante Finanzierung der Transformation auch aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten.

Die Krankenhausreform soll Qualität und Effizienz der stationären Versorgung verbessern. Dreh- und Angelpunkt sind Leistungsgruppen. Wie lassen sich damit die genannten Zielsetzungen erreichen?
Die jetzige Krankenhauslandschaft mit ihren Überangeboten und unabgestimmten Leistungsstrukturen ist das Ergebnis von jahrzehntelangen autonomen Entscheidungen der Träger und einer weitgehend unsystematischen Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die…  der Länder. Die Einführung einheitlicher Leistungsgruppen und daran geknüpfter Qualitätsanforderungen wird von uns uneingeschränkt begrüßt. Die nun angelegte Leistungsgruppensystematik schafft aber eine lediglich grobe Strukturierung. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität braucht es eine weitere Ausdifferenzierung der Leistungsgruppen. Es gab bisher weder eine Anhörung der Fachgremien noch eine öffentliche Debatte. Eine Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung ist zwingend erforderlich.

Die Länder lehnen die Einführung von Mindestfallzahlen ab. Wie bewerten Sie den Vorschlag?
Mindestfallzahlen fördern die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der…  der Behandlungen. Denn eine Leistungskonzentration führt zu weniger Gelegenheitsversorgung. Deshalb sind sie so wichtig für die Patientinnen und Patienten. Eine definierte Fallmenge als Grundlage für eine Vorhaltevergütung hilft, Standorte zu identifizieren, die für die Versorgung in einem bestimmten Leistungsgruppensegment notwendig sind.

Sie fordern Korrekturen bei der Vorhaltefinanzierung. Welche?
Die skizzierte Vorhaltefinanzierung orientiert sich lediglich an dem Status quo, der bisherigen Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. und dem Schweregrad. Bei der angedachten Finanzierungssystematik liegt der Fokus damit auf Budgetsicherung für die Krankenhäuser, was absolut strukturkonservierend wirkt. Die Regelung ist zudem komplex. Bei der geplanten Vorhaltefinanzierung sind – in Zusammenhang mit den Leistungsgruppen – ebenfalls zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer geplant. 

„Das Ziel einer notwendigen Strukturveränderung wird so nicht erreicht.“

Stefanie Stoff-Ahnis

stv. Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes

Mit der jetzt im Kabinettsentwurf stehenden Regelung wird daher die Zielstellung der dringend notwendigen Strukturveränderung nicht erreicht. Vorhaltepauschalen müssen stattdessen deutlich stärker am Bedarf orientiert sein, insbesondere an der mit den Leistungsgruppen zu versorgenden Bevölkerung. Richtig wäre es, die Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung in die Hände der gemeinsamen Selbstverwaltung zu legen. Die Länder könnten Krankenhausstandorte als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen.

Verleiht das der Ambulantisierung neuen Schub?
Ob es zu ambulant-stationären Zentren kommt, ist unklar. Level 1i-Kliniken dürfen in diesem Bereich nicht mehr als andere Krankenhäuser. Die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgungs-einrichtungen wird aber wahrscheinlich als Alternative zur Schließung genutzt. Problematisch erscheint die Möglichkeit zur Neugründung von Level-1i-Häusern, die ebenfalls zwingend am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert sein müsste. Neugründungen sollten nur in unterversorgten ländlichen Regionen möglich sein. Es darf nicht zu einer Situation kommen, in der wir Level 1i-Häuser vor allem in den Ballungsgebieten finden. 

Die Transformation der Kliniklandschaft wird viel Geld kosten. Wie kann das finanziert werden?
Der Kabinettsentwurf sieht eine erhebliche Belastung der Beitragszahlenden vor. Die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… wird hingegen gar nicht beteiligt. Der Auf- und Umbau der Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -
landschaft ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder dürfen ihre Finanzierungsverantwortung hier nicht auf die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… abwälzen. Konkret heißt das: Der Bund muss das über Steuermittel finanzieren. Zudem fehlt dem Transformationsfonds ein bundeseinheitliches Zielbild einer zukünftigen Versorgungsstruktur.

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