Krankenhausreform: Schulterschluss gefragt
Nur noch wenig Zeit bleibt, um eine Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, die den Namen auch verdient. Wie das Vorhaben finanziert werden soll, ist noch unklar.
Der Zeitrahmen ist eng, das Ziel ambitioniert: Bis zum Sommer wollen sich Bund und Länder auf Eckpunkte zur Krankenhausreform verständigen. Noch fällt es schwer, eine gemeinsame Linie zu erkennen. Die Frage, ob und wie die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Krankenhaus-Versorgungsstufen umgesetzt werden, bleibt vorerst unbeantwortet. Den Ruf der Länder nach mehr Beinfreiheit kann ich gut nachvollziehen. Zu eng, zu starr wäre das Level-Korsett für ihre Krankenhausplanung.
Und die 1:1-Projektion des Stufenkonzeptes auf die heutige Kliniklandschaft führt zu vielerlei Fehlinterpretationen. Doch die aufgeregte Diskussion der letzten Wochen sollte nicht den Blick auf das Wesentliche versperren: die Verbesserung der Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Immer noch behandeln Kliniken aus ökonomischen Gründen zu häufig Fälle ohne die passende personelle und technische Ausstattung. Das muss dringend geändert werden.
„Ohne einen gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern wird es nicht gehen.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Mit dem Signal, die Krankenhausplanung künftig wie in NRW an Leistungsgruppen ausrichten zu wollen, markiert die Bund-Länder-Gruppe einen wichtigen Fortschritt. Denn für mich bilden klar definierte Leistungsgruppen, die an verbindliche Qualitätsvorgaben geknüpft sind, das Herzstück der Reform. Sie sind die praktikable Grundlage für eine bedarfsorientierte Planung und ermöglichen die rationale Vergabe von Versorgungsaufträgen mit den entsprechenden Vorhaltepauschalen. Damit das ohne Friktionen funktioniert, bedarf es aber einheitlicher Definitionen und gleicher Maßstäbe. Und die sollten nicht verwässert werden.
Jenseits der inhaltlichen Diskussionen müssen sich Bund und Länder alsbald ehrlich machen, wie sie die Modernisierung der Krankenhauslandschaft finanzieren wollen. Denn mit der Ausgliederung der Vorhaltepauschalen aus den DRGs wird das Investitionskostendefizit der Kliniken keineswegs gelöst. Und die Transformation erfordert zusätzliche Investitionen – ohne einen gemeinsamen Schulterschluss wird es nicht gehen.