Kinderkrankengeld auch ohne Attest geplant
Bisher müssen Eltern am ersten Erkrankungstag ihres Kindes zum Kinderarzt, wenn sie ein ärztliches Attest benötigen. Dies soll sich in Kürze ändern, so eine Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Er plant, dass erst ab dem vierten Krankheitstag ein Besuch in der Arztpraxis notwendig sein soll. Kinderkrankengeld soll es von der Krankenkasse in den ersten drei Tagen dennoch geben. „Wir können den Eltern da vertrauen" und sie damit entlasten, so der Minister. Die Änderung solle am besten noch in diesem Winter gelten. In welchem Gesetz sich die Regelung wiederfinden wird, ist dabei noch offen. Als richtigen Schritt bezeichnete der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte die Planungen. Bereits zum 1. Januar 2024 wird es eine Erweiterung der Kinderkrankentage geben. Ab dann werden diese von zehn auf 15 Tage pro Kind und Elternteil in den Jahren 2024 und 2025 erhöht. Das beschloss der Bundestag am 19. Oktober. Am 24. November berät darüber abschließend der Bundesrat.
Aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS erscheint die Regelung absolut sinnvoll. Angesichts der meist vollen Praxen im Bereich der Pädiatrie wird hier Entlastung an der richtigen Stelle erzeugt und die Eltern werden von einer belastenden Regelung befreit.
„Wer ein erkältetes Kind zu Hause hat, darf sich mit diesem auf die Genesung konzentrieren. Sich in ein volles Wartezimmer setzen zu müssen, stresst meist alle Beteiligten. Auf der anderen Seite haben dann die Kinderärztinnen und -ärzte mehr Zeit für die Kinder mit schwierigeren Erkrankungen. Das hilft allen Beteiligten.“
Vorstandsvorsitzender AOK PLUS