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Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen vorgelegt

30.10.2023 AOK PLUS 2 Min. Lesedauer

Im Jahr 2019 wurden zum Schutz aller Patientinnen und Patienten die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus eingeführt. Die Rahmenbedingungen hierzu sind jährlich zwischen den Selbstverwaltungspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und den Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu vereinbaren. Von Beginn an boykottiert die DKG aus Protest gegen die Untergrenzen formal den Prozess. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch für 2024 die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) per Verordnung festgelegt.

Der Referentenentwurf für eine Vierte Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) erschien am 24. Oktober. Die Verbändebeteiligung lief bis zum 26. Oktober. Mit dem Jahr 2024 erfolgt die Aufnahme des Bereiches Neurochirurgie. Damit fallen zukünftig mehr als 90 Prozent des Behandlungsgeschehens im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… unter die Pflegepersonaluntergrenzen. 

Aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft haben die Pflegepersonaluntergrenzen für die Gewährleistung des Patientenschutzes, die hohe Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der pflegerischen Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen im Krankenhaus einen hohen Stellenwert und werden begrüßt. Allerdings müssen die Wechselwirkungen zwischen der PpUGV und der kürzlich vorgelegten Hybrid-DRG-Verordnung durch eine Konkretisierung des Anwendungsbereiches der beiden Verordnungen klargestellt werden. 

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw.… hat im Oktober die Jahresmeldung zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In Sachsen wurde in 52.020 Schichten die Mindestanzahl des vorzuhaltenden Pflegepersonals nicht eingehalten. Das entspricht knapp 11 Prozent der Schichten im Krankenhaus. In Thüringen wurde die Mindestanzahl des Pflegepersonals in 42.488 und damit 15 Prozent der Schichten nicht eingehalten.