Faire Situation: Berufsentscheidung ohne Versicherungsentscheidung
Beamtinnen und Beamte in Sachsen haben ab 1. Januar 2024 eine echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung. Der Sächsische Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung dem entsprechenden Änderungsantrag im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zu.
Beamtinnen und Beamte in Sachsen haben ab 1. Januar 2024 eine echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung. Der Sächsische Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung dem entsprechenden Änderungsantrag im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zu.
Das so genannte Hamburger Modell sieht vor, dass neue Beamte vor ihrer Verbeamtung die Wahl zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben und dafür die Beihilfe Beamte haben Anspruch auf finanzielle Beihilfe ihres Dienstherrn für Krankenbehandlung (einschl.… als pauschalen hälftigen Arbeitgeberanteil Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Versicherten und ihren Arbeitgebern… ausgezahlt bekommen. Beamte, die aktuell in der GKV versichert sind, werden ab dem 01.01.2024 finanziell entlastet, in dem sie dann ebenfalls von der pauschalen Beihilfe profitieren. Bisher mussten sie den vollen GKV-Beitrag allein zahlen.
Mit der Annahme des Änderungsantrags wurde eine langjährige Forderung der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS und eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages nunmehr umgesetzt. Die Gesundheitskasse war als Sachverständige bereits zu einer Fachanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss im März 2023 geladen, um den Parlamentariern ihre Perspektive darzulegen. Im bisherigen Beamtenbeihilfesystem werden die Gesundheitskosten über das Land Sachsen durch die Beihilfe getragen und durch private Krankenversicherungen abgesichert.
„Damit wird eine faire Situation sowohl für neue Beamtinnen und Beamte als auch für Personen, die schon seit vielen Jahren Teil der großen Solidargemeinschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, geschaffen. Dass eine Berufsentscheidung mit einer Versicherungsentscheidung gekoppelt ist, wird jetzt beendet. Die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst können sich nun ohne persönliche Nachteile für eine Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Das ist auch ein starkes Zeichen für einen echten Wettbewerb mit der Privaten Krankenversicherung. Sachsen vermeidet damit künftig außerdem einen Wettbewerbsnachteil um Fachkräfte, denn in Thüringen und Brandenburg ist die pauschale Beihilfe längst eingeführt.“
Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS