Pressemitteilung

Sachsen: AOK PLUS zahlt 56,3 Millionen Euro Kinderkrankengeld aus

13.02.2025 AOK PLUS 3 Min. Lesedauer

Leistung unterstützt Eltern bei Lohnausfall

Sind Kinder krankgeschrieben und müssen zu Hause betreut werden, können ihre Eltern Kinderkrankengeld als Ersatz für das entgangene Einkommen beantragen. Die AOK PLUS hat in Sachsen im Jahr 2024 in rund 357.000 Krankheitsfällen von Kindern deren Eltern mit der Leistung unterstützt. Damit war die Nachfrage beinahe genauso hoch wie im Vorjahr.

Durch die Zahlung von Kinderkrankengeld hat die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS im vergangenen Jahr allein in Sachsen Familien mit als 56,3 Millionen Euro zur Seite gestanden und ausgefallenes Einkommen ausgeglichen. Das ist ein Anstieg um 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Eltern konzentrieren sich auf Pflege des Kindes

„Das Kinderkrankengeld stellt sicher, dass Eltern sich auf die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ihres Kindes konzentrieren können, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten zu müssen. Diese Leistung übernehmen wir gern, weil sie Familien in schwierigen Zeiten entlastet“, sagt Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. Die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… erstatten 90 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens. Haben Eltern im vorangegangenen Jahr Lohnsonderzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten, werden sogar 100 Prozent des Nettolohns erstattet. Für Selbstständige beläuft sich die Erstattung auf 70 Prozent ihres Einkommens. Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… abgezogen.

Frauen beantragen häufiger Kinderkrankengeld

Die aktuelle Auswertung der AOK PLUS zeigt, dass in Sachsen mehrheitlich Frauen die Versorgung der erkrankten Kinder übernehmen. Sie beantragten im vergangenen Jahr in 68 Prozent aller Krankheitsfälle das Kinderkrankengeld. Dagegen übernahm etwa in jedem dritten Fall (32 Prozent) der Vater die Pflege des Kindes.

Eltern können für das Jahr 2025 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes.

Einfache Antragstellung per App

Damit die Familien zeitnah entlastet werden, bietet die AOK PLUS einen digitalen Weg, das Kinderkrankengeld unbürokratisch zu beantragen: In der App „Meine AOK“ kann jeweils der Elternteil, der das Kind betreut, die entsprechende ärztliche Bescheinigung hochladen und weitere Angaben im Online-Formular eingeben. „Meine AOK“ zeigt ihnen außerdem an, wie viele Kinderkrankentage sie im laufenden und vergangenen Kalenderjahr genutzt haben, sowie den Bearbeitungsstand ihres Antrags. Die App „Meine AOK“ steht Versicherten für iOS und Android kostenfrei zur Verfügung.

AOK PLUS - die Gesundheitskasse

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Menschen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.

Das Haushaltsvolumen 2025 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 22,63 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 17,81 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung 4,21 Milliarden Euro und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 608 Millionen Euro.