Pressemitteilung

Telefonische Krankschreibung ist zurück

07.12.2023 AOK PLUS 4 Min. Lesedauer

Telefon-AU ab sofort dauerhaft eingeführt – eAU bleibt übliches Verfahren

Gute Nachrichten in der aktuellen Infektwelle: Erkrankten bleibt der Weg zur Ärztin oder zum Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… ab sofort wieder erspart. Sie können telefonisch bis zu fünf Kalendertage krankgeschrieben werden, sofern sie in den Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stimmte der dauerhaften Einführung dieser Möglichkeit in seiner heutigen Sitzung zu, nachdem der Bundestag dies bereits im Sommer beschlossen hatte. Die Neuregelung tritt umgehend in Kraft und gilt für alle Krankheitsbilder ohne schwere Symptome.

„Angesichts steigender Infektionszahlen, überlasteter Arztpraxen und hoher Krankenstände begrüßen wir die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung sehr, vor allem, dass sie schneller als ursprünglich geplant möglich ist“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS, und ist überzeugt: „Sie ist eine Möglichkeit, gerade in Infektionswellen den Andrang auf Arztpraxen zu minimieren, Kontakte mit erkrankten Personen zu reduzieren und Ansteckungsketten zu unterbrechen. Erkrankte können sich zu Hause aufs Gesundwerden konzentrieren. Zugleich werden Ärztinnen und Ärzte entlastet.“

Erhöhter Krankenstand

Schon in diesen Tagen kann die telefonische Krankschreibung (Telefon-AU) hilfreich sein, denn der Krankenstand Der Krankenstand beziffert die Zahl der arbeitsunfähig geschriebenen Kranken bezogen auf 100… ist hoch. Allein bei den AOK PLUS-versicherten Erwerbstätigen lag der Krankenstand im dritten Quartal bei über 30 Prozent. Im Durchschnitt war jeder krankengeldberechtigte Versicherte der Gesundheitskasse in diesem Jahr bereits acht Tage krankgeschrieben. Die meisten Fehltage sind auf akute Infektionen der oberen Atemwege zurückzuführen. Dahinter folgen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens und psychische Diagnosen.

Bei der wiedereingeführten Telefon-AU befragen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten telefonisch zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund… für bis zu fünf Kalendertage. „Während der Corona-Pandemie hat sich die telefonische Krankschreibung bewährt. Anfängliche Bedenken, dass das Angebot von Arbeitnehmern missbräuchlich genutzt werden könnte, haben sich nicht bestätigt. Vielmehr wurde mit der Telefon-AU sehr verantwortungsvoll umgegangen. So gab es in allen ‚Pandemie-Jahren‘ im Vergleich zu den Vorjahren keine erhöhten Krankenstände, wie verschiedene Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… ) zeigen. Wir haben das Verfahren schon damals befürwortet. Umso erfreulicher ist, dass unsere geforderte Verstetigung nunmehr umgesetzt ist“, so Striebel.

Voraussetzung für die Nutzung der Telefon-AU

In der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegsinfekte begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder ohne schwere Symptome abgedeckt werden. Eine weitere Bedingung für die Telefon-AU ist, dass die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sind.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch per Telefon

Stellt der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung per Telefon fest, wird die Ar-beitsunfähigkeitsbescheinigung wie üblich digital an die Krankenkasse geschickt. Hier holt sich der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf elektronischem Wege ab. Wichtig ist jedoch wie bisher, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer schnellstmöglich mitzuteilen (spätestens innerhalb von drei Tagen).

Die Telefon-AU wurde zum 9. März 2020 als befristete Sonderregelung während der Corona-Pandemie eingeführt, um niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Patienten und Patientinnen sowie medizinisches Personal zu entlasten und die Ausbreitung einzudämmen. Nach mehrmaliger Verlängerung durch den G-BA ist die bundesweite Regelung am 31. Mai 2023 ausgelaufen.

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner.

Pressesprecherin

Hannelore Strobel

AOK PLUS