Pressemitteilung

Welttag der Patientensicherheit

12.09.2024 AOK PLUS 3 Min. Lesedauer

Zweitmeinungsverfahren schafft Diagnosesicherheit

Seit Jahren wird davor gewarnt, dass in Deutschland zu häufig und zu schnell operiert wird. Vor allem in den Bereichen Kardiologie und Orthopädie ließen sich viele Eingriffe vermeiden und durch konservative Behandlungen ersetzen. Patienten, die vor einem geplanten Eingriff stehen, haben mit dem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren ein Mittel zur Verfügung, um nicht notwendige Operationen zu erkennen.

Deutschland ist Weltmeister im Einsetzen künstlicher Kniegelenke. Allein in Sachsen und Thüringen sind im Jahr 2022 11.670 bzw. 5.700 Kniegelenke eingesetzt worden. Laut Expertenmeinung könnten 25 Prozent davon auch konservativ mittels Physio- oder Schmerztherapie behandelt werden. Im Bereich der Wirbelsäulenoperationen gehen Fachleute sogar davon aus, dass ein noch höherer Anteil der Eingriffe fraglich ist.

Ärztliches Zweitmeinungsverfahren

Sind Patienten bezüglich ihrer Behandlungsempfehlung unsicher, können sie sich bei einem anderen Facharzt Will ein Arzt nach erfolgter Approbation eine Fachgebietsbezeichnung (zum Beispiel Arzt für… der gleichen Fachrichtung eine zweite ärztliche Zweitmeinung In ausländischen Versicherungssystemen muss teilweise vor bestimmten Leistungen wie Operationen oder… einholen. Eine Übersicht der Ärzte, welche konkret dafür geeignet sind, liefert die Homepage der "116 117" der Kassenärztlichen Vereinigung. Wichtig ist, dass Patienten im Vorfeld mit ihrem behandelnden Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… darüber reden. So kann dieser gegebenenfalls unterstützen und alle erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Vorbefunde oder Ergebnisse bildgebender Verfahren, zusammenstellen. Dabei ebenfalls gut zu wissen: Patientinnen und Patienten haben das Recht, einmalig eine kostenfrei Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Jede weitere Anfertigung kann der Arzt in Rechnung stellen.

Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber die behandelnden Ärzte bei aktuell zehn Eingriffen dazu, die Patienten und Patientinnen mindestens zehn Tage vor der geplanten Operation über die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung zu informieren. Zu diesen Eingriffen zählen: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie), Herzkatheteruntersuchung und Verödungen (Ablationen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators, Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks, Implantation einer Knieendoprothese, Operation an Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und Operationen an der Wirbelsäule.

Service für AOK PLUS-Versicherte

Versicherte der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS haben darüber hinaus die Möglichkeit, im Fall einer Krebserkrankung sowie einem geplanten Eingriff an einer oder mehreren Herzklappen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Bei Krebsdiagnosen arbeitet die AOK PLUS mit Ärzten verschiedener Kliniken zusammen, bei denen sich Betroffene vorstellen können. Für Eingriffe an den Herzklappen ist mit dem Universitätsklinikum Leipzig eine Vereinbarung geschlossen worden, um den Versicherten dort kostenfrei die ärztliche Zweitmeinung zu ermöglichen.

In beiden Fällen können sich Patientinnen und Patienten direkt an die AOK PLUS wenden, entweder in einer Filiale in ihrer Nähe oder über die kostenfreie Service-Nummer 0800 10590 00. Im Gespräch mit den Kundenberatern und Kundenberaterinnen werden das weitere Vorgehen abgesprochen und notwendige Informationen mitgeteilt.

Der Welttag der Patientensicherheit findet jährlich am 17. September statt. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein für das Thema zu steigern und spezifische Probleme anzusprechen. Kernpunkt des Aktionstages ist der Verweis auf Diagnosesicherheit, um die für die Patienten und Patientinnen richtige Behandlung zu finden.

 

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.

Pressesprecher/-in

N. N.

AOK PLUS