Arzneimittel zuzahlungsfrei

Versicherte müssen nicht in jedem Fall bei der Verordnung eines Arzneimittels die gesetzliche Zuzahlung leisten. Es gibt Ausnahmen und Grenzen.

Foto von Arzneimitteln, die gerade in der Apotheke an der Kasse gescannt werden.

Zuzahlungsfreie Präparate

Grundsätzlich müssen Versicherte ab 18 Jahren bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises als Zuzahlung selbst übernehmen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr, als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Diese Zuzahlung kann entfallen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… das Präparat von der Selbstbeteiligung Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Arzneimittels mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Krankenkassen für das jeweilige Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… übernehmen.

Wenn Ihr Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich in der Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… dafür entscheiden, können Sie bis zu zehn Euro sparen. Die Liste der betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle 14 Tage aktualisiert. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte (Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat auf den Markt… ) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Teilweise führen aber auch die Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… Ihrer Krankenkasse dazu, dass ein nicht gelistetes Arzneimittel trotzdem von der Zuzahlung befreit ist. Die Rabattverträge Ihrer Krankenkasse haben Vorrang bei der Abgabe Ihres Arzneimittels: Fragen Sie daher in Ihrer Apotheke, ob die Abgabe eines zuzahlungsbefreiten Arzneimittels möglich ist.