Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

In den Sozialversicherungen gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für die Beitragsbemessung und in der Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich für die Versicherungspflicht.

Foto eines Mannes, der am Schreibtisch über vielen Unterlagen sitzt, am Taschenrechner tippt und eine Kladde in der Hand hält.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2025: 5.512,50 Euro monatlich / 66.150,00 Euro pro Jahr

2024: 5.175,00 Euro monatlich / 62.100,00 Euro pro Jahr

2023: 4.987,50 Euro monatlich / 59.850,00 Euro pro Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die Veränderung entspricht der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2025: 73.800,00 Euro pro Jahr

2024: 69.300,00 Euro pro Jahr

2023: 66.600,00 Euro pro Jahr

Die Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) zu wechseln.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… gab es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis einschließlich 2024 noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Diese Unterscheidung entfällt ab dem 1. Januar 2025 und es gelten erstmals bundeseinheitliche Werte.

bundeseinheitlich:

2025: 8.050 Euro monatlich / 96.600 Euro pro Jahr

West:

2024: 7.550 Euro monatlich / 90.600 Euro pro Jahr

2023: 7.300 Euro monatlich / 87.600 Euro pro Jahr

Ost:

2024: 7.450 Euro monatlich / 89.400 Euro pro Jahr

2023: 7.100 Euro monatlich / 85.200 Euro pro Jahr

Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung

bundeseinheitlich:

2025: 9.900 Euro monatlich / 118.800 Euro pro Jahr

West:

2024: 9.300 Euro monatlich / 111.600 Euro pro Jahr

2023: 8.950 Euro monatlich / 107.400 Euro pro Jahr

Ost:

2024: 9.200 Euro monatlich / 110.400 Euro pro Jahr

2023: 8.700 Euro monatlich / 104.400 Euro pro Jahr

Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.