Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
In den Sozialversicherungen gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für die Beitragsbemessung und in der Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich für die Versicherungspflicht.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
2025: 5.512,50 Euro monatlich / 66.150,00 Euro pro Jahr
2024: 5.175,00 Euro monatlich / 62.100,00 Euro pro Jahr
2023: 4.987,50 Euro monatlich / 59.850,00 Euro pro Jahr
Die Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die Veränderung entspricht der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland.
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
2025: 73.800,00 Euro pro Jahr
2024: 69.300,00 Euro pro Jahr
2023: 66.600,00 Euro pro Jahr
Die Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) zu wechseln.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Anders als in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… gab es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis einschließlich 2024 noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Diese Unterscheidung entfällt ab dem 1. Januar 2025 und es gelten erstmals bundeseinheitliche Werte.
bundeseinheitlich:
2025: 8.050 Euro monatlich / 96.600 Euro pro Jahr
West:
2024: 7.550 Euro monatlich / 90.600 Euro pro Jahr
2023: 7.300 Euro monatlich / 87.600 Euro pro Jahr
Ost:
2024: 7.450 Euro monatlich / 89.400 Euro pro Jahr
2023: 7.100 Euro monatlich / 85.200 Euro pro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung
bundeseinheitlich:
2025: 9.900 Euro monatlich / 118.800 Euro pro Jahr
West:
2024: 9.300 Euro monatlich / 111.600 Euro pro Jahr
2023: 8.950 Euro monatlich / 107.400 Euro pro Jahr
Ost:
2024: 9.200 Euro monatlich / 110.400 Euro pro Jahr
2023: 8.700 Euro monatlich / 104.400 Euro pro Jahr
Hinweis für Arbeitgeber:
Auf Tage und Wochen umgerechnete Grenzwerte und Bezugsgrößen finden Sie im Unternehmensservice der AOK.