Reform
Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) regelt die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung.
Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege
- Die neue, ab dem 1. Januar 1995 geltende Bundespflegesatzverordnung führt nach Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes zur Ausgabenbremsung im Krankenhaussektor 73 Fallpauschalen und 147 Sonderentgelte ein, mit denen rund 20 Prozent aller Leistungen im Krankenhaus abgedeckt werden. Dabei vergüten Fallpauschalen die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung sowie vor- und nachstationärer Behandlung für einen Behandlungsfall. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalls vergütet, etwa die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten.
Auswirkungen auf Krankenkassen
- Die neue, ab dem 1. Januar 1995 geltende Bundespflegesatzverordnung führt nach Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes zur Ausgabenbremsung im Krankenhaussektor 73 Fallpauschalen und 147 Sonderentgelte ein, mit denen rund 20 Prozent aller Leistungen im Krankenhaus abgedeckt werden. Dabei vergüten Fallpauschalen die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung sowie vor- und nachstationärer Behandlung für einen Behandlungsfall. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalls vergütet, etwa die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten.
Beitragssatz
13,15 %