Reform
Fallpauschalengesetz (FPG)
Das Fallpauschalengesetz sieht vor, dass die Kliniken von 2003 an allmählich neue Vergütungsformen einführen. Deren Grundlage sollen sogenannte Diagnosis Related Groups (DRGs) sein.
Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege
- Das bisherige System der Krankenhausvergütung aus tagesgleichen Pflegesätzen, Fallpauschalen, Sonderentgelten und Krankenhausbudgets wird auf eine leistungsorientierte Vergütung umgestellt. Das neue Vergütungssystem basiert auf sogenannten Diagnosis Related Groups (DRG). Ab dem 1. Januar 2004 gelten die DRG für alle Krankenhäuser (nur psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Kliniken und Krankenhäuser rechnen weiterhin Tagessätze ab). Dabei werden für jede Krankheit, Krankheitsart und durchgeführte Behandlung Pauschalen festgelegt, welche die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen. Die Vergütungen für festgelegte Behandlungsfälle werden 2005 und 2006 schrittweise vereinheitlicht. Ab 2007 sollen die Krankenkassen landesweit einheitliche Preise für Leistungen bezahlen.
Auswirkungen auf Krankenkassen
- Die Umstellung auf Fallpauschalen zur Vergütung der Leistungen im Krankenhaus soll 2003 und 2004 budgetneutral erfolgen. Nach einer Konvergenzphase bis 2006 sollen die Krankenkassen ab 2007 landeseinheitliche Preise für eine stationäre Leistung bezahlen.
Auswirkungen auf Finanzierung
- Die Umstellung auf Fallpauschalen zur Vergütung der Leistungen im Krankenhaus soll 2003 und 2004 budgetneutral erfolgen. Nach einer Konvergenzphase bis 2006 sollen die Krankenkassen ab 2007 landeseinheitliche Preise für eine stationäre Leistung bezahlen.
Beitragssatz
14,31 %