Reform

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

In Kraft getreten: 01.01.2009 1 Min. Lesedauer

Zum 1. Januar 2010 werden nach den Kassen unter Bundesaufsicht auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Zudem werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Pensionslasten ein ausreichendes Deckungskapital über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren zu bilden.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Genereller Wegfall der Altersgrenze von 68 Jahren für die Kassenzulassung.

Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege

  • Für bestimmte, vom GBA noch festzulegende Krankenhausleistungen, bei denen die Behandlungsqualität abhängig von der Menge der erbrachten Leistungen ist, gelten künftig jährliche Mindestmengen. Kliniken dürfen diese Leistungen nicht mehr anbieten, wenn sie nicht die entsprechende Mindestmenge nachweisen können. Die Länder dürfen jedoch aus Versorgungsgründen Krankenhäuser bestimmen, die die Mindestmengenregelungen unterschreiten dürfen.

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Zum 1. Januar 2010 werden nach den Kassen unter Bundesaufsicht auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Pensionslasten ein ausreichendes Deckungskapital über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren zu bilden.
  • Das GKV-OrgWG enthält Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den Spitzenverband.
  • Krankenkassen in Ländern mit bisher überdurchschnittlichen Beitragseinnahmen und Ausgaben erhalten für eine Übergangsphase zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Diese Mittel sollen aus der Liquiditätsreserve des Fonds finanziert werden.

Beitragssatz

15,5 %