Reform
Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der GKV
Das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung legt unter anderem fest, dass der kassenartenübergreifende RSA bis spätestens Ende 2006 um eine Morbiditätsorientierung erweitert werden soll.
Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege
- Für Versicherte, die an strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke - den Disease-Management-Programmen (DMP) - teilnehmen, werden im RSA höhere standardisierte Leistungsausgaben berücksichtigt.
- Der Beitragsbedarf der Kassen im Risikostrukturausgleich wird auf der Grundlage direkter Morbiditätsmerkmale der Versicherten bestimmt.
Auswirkungen auf Krankenkassen
- Für besonders ausgabenintensive Versicherte, die Kosten von mehr als 40.000 Euro verursachen, richten die Kassen einen Risikopool ein. Berücksichtigungsfähig sind die Ausgaben für Krankenhausbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Krankengeld, Sterbegeld und (ab 2003) nichtärztliche Leistungen der ambulanten Dialyse.
- Für Versicherte, die an strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke - den Disease-Management-Programmen (DMP) - teilnehmen, erhalten die Kassen im RSA höhere standardisierte Zuwendungen.
- Mit der Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) wird festgelegt, dass der kassenartenübergreifende RSA ab spätestens 2007 um eine Morbiditätsorientierung erweitert werden soll.
Auswirkungen auf Finanzierung
- Für besonders ausgabenintensive Versicherte, die Kosten von mehr als 40.000 Euro verursachen, richten die Kassen einen Risikopool ein. Berücksichtigungsfähig sind die Ausgaben für Krankenhausbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Krankengeld, Sterbegeld und (ab 2003) nichtärztliche Leistungen der ambulanten Dialyse.
- Mit der Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) wird festgelegt, dass der kassenartenübergreifende RSA ab spätestens 2007 um eine Morbiditätsorientierung erweitert werden soll.
Beitragssatz
13,98 %