Zur Streichung der Gesundheitskioske aus dem Gesetzentwurf: Wir machen weiter!
Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, anlässlich der neuen Fassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG):
„Es ist bedauerlich, dass ein Gesetz, dessen Zielsetzung es war, die medizinische Versorgung in den Kommunen zu stärken, in der politischen Abstimmung so sehr geschliffen wurde, dass es mit der ursprünglichen Ambition nur noch wenig gemein hat. Die drei wesentlichen Elemente zur Transformation der regionalen Versorgung vor Ort – die bundesweite Etablierung von Gesundheitskiosken, der flächendeckende Aufbau von Gesundheitsregionen und die Errichtung von Primärversorgungszentren – sind politischen Auseinandersetzungen zum Opfer gefallen. Das Argument, solche Versorgungsmodelle verursachten zu hohe Kosten für die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , ist angesichts des marginalen Anteils an den aktuellen Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht belastbar. Die vom Bundesgesundheitsministerium avisierte Zahl von bundesweit 1.000 Gesundheitskiosken entsprach nie dem tatsächlichen Bedarf und war zu hoch gegriffen. Wenn wir Gesundheitskioske nur in den Stadtvierteln und ländlichen Regionen errichten, wo sie wirklich gebraucht werden, genügen 50 bis 100 Einrichtungen in ganz Deutschland.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Zukunft der Versorgung regional ist und es einer intelligenten Vernetzung bestehender Angebote vor Ort bedarf. Die Gesundheitskioske leisten einen wichtigen Beitrag dazu. Sie richten sich an all jene Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, um sich in unserem komplexen Gesundheits- und Sozialsystem zurechtzufinden. Um diese vulnerablen Gruppen nicht allein zu lassen, werden wir den eingeschlagenen Weg weiterhin gemeinsam mit unseren regionalen Partnern beschreiten und an den bislang geschaffenen und wirkungsvollen niedrigschwelligen Beratungsangeboten festhalten. Wir appellieren an die Regierung, das Vorhaben, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken, nicht aufzugeben und die Regelungen zu den Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren im parlamentarischen Verfahren wieder aufzunehmen.“