Bei der Verbesserung der Krankenhausreform ist jetzt das Parlament gefragt
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fordert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg Matthias Mohrmann eine solidarische Finanzierung der Reform:
„Die Intention des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes ist richtig und wichtig. Deutlich ist zu erkennen, dass die NRW Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… als Vorbild für die Reform dient. Diese Planung in NRW wurde mit allen Akteuren auf Augenhöhe entwickelt und auch bei schwierigen Entscheidungen wird an für alle Seiten tragbaren Lösungen gearbeitet.
Bei der entscheidenden Frage der Kosten ist im KHVVG aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland/Hamburg keine tragfähige Lösung gefunden worden. Denn der Gesetzentwurf sieht unverändert vor, dass der Bundesanteil am Transformationsfonds ausschließlich aus dem Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… und damit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist werden soll. Diese Fehlfinanzierung belastet die gesetzlich Versicherten über Gebühr. Dies trifft insbesondere denjenigen Teil der Bevölkerung, der ohnehin von steigenden Lebenshaltungskosten massiv betroffen ist. Von einer guten Krankenhausstruktur profitieren jedoch alle Menschen: Selbstständige, Beamte, privat Versicherte und gesetzlich Versicherte. Der Transformationsfonds muss daher solidarisch über Steuermittel finanziert werden und nicht einseitig aus den Beiträgen der GKV.
Nun ist der Bundestag gefragt, den Gesetzentwurf im Sinne der 73 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland zu verbessern und für eine faire Lastenverteilung bei der Zukunftsfrage der stationären Versorgung zu sorgen.“