Statement

Notfallversorgung: Auch Krankenkassen müssen ins Handeln kommen

09.10.2024 AOK Rheinland/Hamburg 3 Min. Lesedauer

Das Versorgungsmodell „VisitON“ zeigt, wie der Einsatz von Telemedizin in Pflegeheimen hilft, nicht erforderliche Rettungsdiensteinsätze zu vermeiden und Pflegebedürftige zu schützen.

Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg
Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung im Bundestag (NotfallG) sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg:

„Natürlich ist es sinnvoll und erforderlich, eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass ambulante und stationäre Hilfesysteme miteinander vernetzt werden. Die Verknüpfung der Rufnummern von Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… (112) und ambulantem Bereitschaftsdienst (116117) ist dabei ein wichtiger Baustein. Allzu oft werden heute kleine Probleme mit maximalem Rettungsmitteleinsatz gelöst – in einer Zeit begrenzter personeller und finanzieller Mittel eine untragbare Verschwendung kostbarer Ressourcen.

Wesentliche Gestaltungsfragen liegen aber auch auf regionaler Ebene: Ein Beispiel ist der Umgang mit akuten Versorgungssituationen in Pflegeheimen. Telemedizinische Lösungen helfen beim Versorgungsmodell ,VisitON‘, gemeinsam mit Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzten abzuklären, was wirklich erforderlich ist.

,VisitON‘ hat im Kreis Euskirchen bereits gezeigt, dass die Zahl der Rettungswagenfahrten deutlich reduziert werden kann – zum Wohle vor allem der älteren Menschen, für die ein Herausreißen aus dem gewohnten Umfeld häufig mit einer dauerhaften Verschlechterung der psychischen Verfassung verbunden ist, weit über die akute somatische Problematik hinaus.

Um wegweisende Lösungen voranzubringen, bedarf es des Commitments aller Beteiligten, insbesondere auch der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . Ein solches Modell kann nur funktionieren, wenn sich alle relevanten Krankenkassen beteiligen. Auch in Zeiten des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei strukturellen Maßnahmen, die die Versorgung verbessern sollen, die Fähigkeit zu kollektivem Handeln essenziell. Ansonsten darf man sich nicht beklagen, dass Versorgung immer stärker zentralistisch geplant und in komplexen parlamentarischen Verfahren nur langwierig umgesetzt werden kann.“

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Isabella Heller
Pressesprecherin

Isabella Heller

AOK Rheinland/Hamburg