Stationäre Versorgung – Neue Krankenhausplanung NRW
Die stationäre Versorgung ist ein zentrales Element des Gesundheitssystems. Derzeit laufen zwei grundlegende Reformen parallel: Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Krankenhausplan 2022 einen Umbau der Krankenhauslandschaft im Rheinland und in Westfalen angestoßen, der im Jahr 2025 greifen soll. Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Sommer 2024 in den Bundestag eingebracht, der auch die Finanzierung der stationären Versorgung neu regeln soll.
Die stationäre Versorgung ist ein zentrales Element des Gesundheitssystems. Rund ein Drittel aller Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen auf den stationären Sektor. Die Kosten für die Behandlung in Krankenhäusern sind in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch, ebenso liegt die Zahl der Krankenhausfälle über der anderer europäischer Länder. Es steht außer Frage, dass die stationäre Versorgung angesichts einer veränderten Demographie zukunftsfähig und finanzierbar gemacht werden muss. Daher begleitet und unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg die dringend erforderlichen Reformen. Derzeit laufen zwei grundlegende Reformen parallel: Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Krankenhausplan 2022 einen Umbau der Krankenhauslandschaft im Rheinland und in Westfalen angestoßen, der im Jahr 2025 greifen soll. Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Sommer 2024 in den Bundestag eingebracht, der auch die Finanzierung der stationären Versorgung neu regeln soll. Während die Beratungen auf Bundesebene noch Zeit brauchen, ist man in Nordrhein-Westfalen bereits einen Schritt weiter: Die Krankenhauslandschaft steht vor einem Umbruch.
Krankenhausplanung NRW
Die Neuordnung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereits weit gediehen. Am 11. August endete die Einspruchsfrist der 2. Anhörungsphase, in der alle Beteiligten der Krankenhausplanung abschließend ihre Auffassung zu den Vorschlägen des Landes vorbringen konnten. Alle antragsstellenden Krankenhäuser erhalten bis Ende 2024 von den fünf Bezirksregierungen ihre Feststellungsbescheide. Bereits ab Anfang 2025 soll die neue Struktur dann greifen, auch Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.
„Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem sorgfältigen Prozess gemeinsam mit seinen Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen die Qualität zum Maßstab der neuen Krankenhausplanung gemacht. Insbesondere komplexe Eingriffe dürfen nur mit ausreichender medizinischer Expertise durchgeführt werden, um das Risiko für Komplikationen zu senken, Sterblichkeitsraten zu reduzieren und Patientinnen und Patienten zu schützen. Besonders wichtig war uns auch künftig eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in der Fläche. Es ist sinnvoll, diese Vorarbeiten und Erfahrungen für die Krankenhausreform im Bund zu nutzen.“
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg
Grundsätzlich ist hierbei festzustellen, dass bei den allgemeinen Leistungsgruppen der Fokus klar auf einer flächendeckenden Versorgung liegt. Das Erreichbarkeitsversprechen der Landesregierung für die Grundversorgung liegt in NRW bei maximal 20 Minuten Fahrzeit für 90 Prozent der Bevölkerung und ist damit ambitionierter als die Richtwerte auf der Bundesebene, die bei 30 Minuten liegen.
Eine Zentralisierung erfolgt zielgerichtet in jenen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, bei denen eine qualitätsrelevante Steuerung auf spezialisiertere Kliniken möglich und erforderlich ist. Das sind beispielsweise kardiologische, orthopädische und krebschirurgische Leistungen. Doppelstrukturen werden zugunsten gesteigerter Qualität und zur besseren Verteilung teurer Geräte sowie der sehr knappen Ressourcen beim medizinischen und pflegerischen Fachpersonal abgebaut.
Die Notfallversorgung bleibt von der Krankenhausplanung zunächst unberührt, alle Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, können Notfälle weiterhin umfassend versorgen.
Mit der Krankenhausplanung soll die Qualität und damit die Patientensicherheit gestärkt werden. Ein Krankenhaus, dass sich für eine Leistungsgruppe bewirbt, muss bestimmte Qualitätsvorgaben sicherstellen (dazu zählen unter anderem strukturelle Vorgaben, Personal und die technische Ausstattung). Aber auch die mit der Häufigkeit einer Behandlung verbundene Expertise wird in die Entscheidungen einbezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass insbesondere komplexe Behandlungen nur dort erfolgen, wo die Einrichtung und das Team
gut vorbereitet sind und über ausreichend Erfahrung und Routine verfügen. Studien haben gezeigt, dass der Behandlungserfolg dann größer und die Risiken für Patientinnen und Patienten geringer sind.
Krankenhausreform Bund
Zur im Sommer 2024 begonnene Gesetzgebung zur Krankenhausreform finden Sie hier (Das KHVVG – Eine unabgeschlossene Chronik | AOK Presse) eine ausführliche Chronik.