Keine nachhaltige Lösung für die Pflege in Sicht
Zum 1. Juli 2023 trat es in Kraft, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), mit dem die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… reformiert werden sollte. Das Gesetz sieht unter anderem stufenweise Leistungserhöhungen für Pflegebedürftige vor. So wurden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen ab Januar 2024 um fünf Prozent angehoben; die Zuschläge zu den Eigenanteilen von Pflegebedürftigen in Heimen um fünf bis zehn Prozent. Daneben sollen 2025 und 2028 die Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden. Weiterhin soll zum 1. Juli 2025 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der ambulanten Pflege in einem Jahresbetrag zusammengeführt, den Pflegebedürftige für ihre Zwecke flexibel einsetzen dürfen. Im Gegenzug zu den Leistungsverbesserungen stieg der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent; der für Kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent. Gleichzeitig umgesetzt wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Danach zahlen Eltern werden Eltern mit mehr als einem Kind weniger belastet.
Doch unter dem Strich bringt die Pflegereform nur wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden. Mit der Anhebung des Beitragssatzes wird die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung nur kurzfristig abgewendet. Die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung zugesagte dauerhafte Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung über Steuerzuschüsse fehlt nach wie vor. Auch müssen die Kosten für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen weiter von den Beitragszahlenden getragen werden. Im Koalitionsvertrag verabredet war auch hierfür eine langfristige Finanzierung über Bundesmittel. Auch nicht umgesetzt wurde die Rückzahlung der fünf Milliarden Euro Corona-Kosten, die die Pflegeversicherung während der Pandemie ausgelegt hatte. „Das PUEG ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass unsere mehr als 80.000 pflegebedürftigen Versicherten in Rheinland-Pfalz und im Saarland von Leistungsverbesserungen profitieren können, freut uns. Die Anpassung der Pflegeleistungen erfolgte zuletzt im Jahr 2017 und war daher längst überfällig. Mit Sorge blicken wir allerdings auf die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung. Eine langfristige Perspektive fehlt noch immer. Der Bund sollte endlich seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen. Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland.