Pressemitteilung

Jeder vierte Verdachtsfall erweist sich als Behandlungsfehler

06.02.2023 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Eisenberg, 06.02.2023

„Die hohe Bestätigungsquote von 25 Prozent zeigt, dass die Versicherten sich an uns wenden, wenn auch wirklich ein Grund zur Annahme eines medizinischen Fehlers besteht. Leider sehen wir, dass viele Versicherte noch immer Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben, wenn sie einen Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… vermuten. Hier ist die Bundespolitik gefordert, ihre Koalitionsvertragsabsicht gezielt anzugehen und das Patientenrechtegesetz im Sinne der Versicherten passgenau weiterzuentwickeln“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Die Versicherten der Gesundheitskasse können im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers auf die volle Unterstützung zählen und müssen nicht allein um ihr Recht kämpfen: Die Hilfestellung bezieht sich nicht nur auf die Prüfung von Behandlungsfehlern im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… , ärztlichen Praxen, fehlerhafter Medikation oder in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… , sondern auch bei dem Verdacht eines Produktfehlers, wie beispielsweise eine fehlerhafte Knie- oder Hüftprothese oder eines Herzschrittmittmachers, der nicht richtig funktioniert. In drei von vier Fällen wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um einen unberechtigten Vorwurf. Hier unterstützt die AOK die Ärzteschaft oder sonstige Gesundheitspartner bei der Aufklärung der Patientinnen und Patienten.

Versicherte mit Verdacht eines Behandlungs- oder Produktfehlers sollten sich an das Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse wenden. Nach einer Erstberatung wird gegebenenfalls eine genaue Überprüfung des Falles vorgenommen und anschließend alle relevanten medizinischen Unterlagen angefordert, um diese dem Medizinischen Dienst (MD) zu einer Stellungnahme vorzulegen. Dieser Service ist kostenlos für die Versicherten.

Wird der Klageweg beschritten können die Versicherten auf die Beweislage der AOK-Untersuchung, inklusive MD-Gutachten, kostenfrei zurückgreifen und auf diesem Weg ihr Prozessrisiko minimieren. Die AOK indes kann nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen und darf keine anfallenden Gutachter-, Anwalts- oder Prozesskosten für die Versicherten übernehmen. Die AOK fordert insgesamt Sanktionen für Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… , die den Versicherten die Einsicht in ihre Behandlungsakte erschweren oder sich gar weigern und spricht sich für ein Plus an Transparenz sowie eine offenere Fehlerkultur aus.

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