AOK-Positionspapier weist Weg zur Weiterentwicklung der Pflege
Die Herausforderungen für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sind groß: Die Zahl an Pflegedürftigen steigt und der Fachkräftemangel hält an. Daher hat die AOK ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege veröffentlicht. In dessen Zentrum stehen grundlegende Strukturreformen mit dem Ziel, die Pflege vor Ort zu stärken, sie bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts sowie die Aufhebung der Sektorengrenzen vor und setzt sich für eine stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Kranken- und Pflegekassen ein.
„Der zentrale Aspekt des AOK-Positionspapiers ist, dass Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… vor Ort stattfindet. Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich im gewohnten Umfeld versorgt werden. Daher muss es auch oberstes Ziel sein, diesen Aspekt bei Strukturreformen in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu müssen zunächst stabile sorgende Netzwerke, sprich die sozialräumlichen Sorgestrukturen vor Ort, ausgebaut werden. Keinesfalls darf es dabei jedoch zu einer finanziellen Überforderung von Beitragszahlenden und Arbeitgebern, Pflegebedürftigen und Angehörigen kommen“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Forderung der Gesundheitskasse ist, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort neu zu denken – mit dem Ziel des längst möglichen Verbleibs im gewohnten Umfeld. Dabei kommen innovative Wohnformen sowie der gezielte und flächendeckende Aufbau von zuverlässig unterstützenden Netzwerken eine besondere Rolle zu. Das Netz aus An- und Zugehörigen, Ehrenamtlichen sowie Akteuren der Gesundheits- und Pflegeversorgung, einschließlich der Pflegeeinrichtungen ist dabei gesamtheitlich zu betrachten. Die Pflege vor Ort leidet aktuell unter getrennten Zuständigkeiten. Ein effizienter und bedarfsgerechter Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen bedarf jedoch einer Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.
Flexibilisierung des Leistungsrechts durch individuelle Budgets
Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen, schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts in der Form vor, dass die bisherigen zahlreichen Leistungsansprüche in ein Basisbudget (Geldleistung) und ein Sachleistungsbudget zusammengefasst werden. Dieses soll unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (aber abhängig vom Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die… ) genutzt werden können. Dazu fordert die AOK die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege.
Prävention als Schlüssel
Wesentlich ist zudem ein Plus an Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… sowohl vor als auch bei bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der… . Die AOK schlägt unter anderem vor, die Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang… in einen Vollleistungsanspruch im Sinne einer ressourcenorientierten pflegerisch-therapeutischen Präventionspflege umzuwandeln, sodass mehr Menschen länger selbstbestimmt leben können. So können evidenzbasierte digitale Unterstützungsangebote wie beispielsweise Systeme, die Stürze automatisch erkennen, dazu beitragen, dass Menschen länger zu Hause leben können.
Finanzierungsvorschläge
Zur Schließung der Finanzierungslücke sowie der Beibehaltung des bestehenden Leistungsniveaus im Teilleistungssystem der SPV, spricht sich die AOK für mehrere Bausteine der Finanzierung aus. Zur Entlastung der Beitragszahlenden soll ein dauerhaft zweckgebundener, dynamisierter Bundesbeitrag zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen eingeführt werden, insbesondere für die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen und für die Ausbildungskosten von Pflegepersonen. Die Bundesländer sollen ihrer finanziellen Verantwortung zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen mit dem Ziel die stationären Eigenanteile zu begrenzen. Zudem wird eine jährliche Dynamisierung der Teilleistungen der SPV befürwortet. Diese soll, ähnlich wie in der Rentenversicherung, auf einem regelgebundenen Automatismus im Rahmen der steigenden Beitragseinnahmen durch Bruttolohnzuwächse aufsetzen. Auch soll der Kapitalstock im bereits etablierten Pflegevorsorgefonds auszubaut werden. Dafür sollen zusätzlich zu den bereits eingebrachten Beitragszahlungen auch Steuermittel investiert werden.