Statement

Schlaglicht Krankenhausreform

13.12.2023 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 3 Min. Lesedauer

Kurzinterview mit Alexander Wildberger, Geschäftsbereichsleiter Stationäre Versorgung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Alexander Wildberger, Geschäftsbereichsleiter Stationäre Versorgung

Die Bundespolitik hat sich auf den Weg gemacht, per „Regierungskommission Krankenhaus“ dringend notwendige Reformen im Krankenhausbereich umzusetzen. Wie ist Ihre Sichtweise auf die Entwicklung?

Aus Sicht der AOK kann der Bestandsaufnahme durch die Kommission in großen Teilen zugestimmt werden. Gut ist, dass Bund und Länder sich grundsätzlich über die Krankenhausreform geeinigt haben. Wir hoffen auch, dass die Reform auch tatsächlich kommt. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der rückläufigen Bettenbelegungen benötigt das System rasch Klarheit und Verbindlichkeit, dass die notwendigen Anpassungen der Planungen aus der Vor-Corona-Zeit angegangen werden können. Zentral ist jedoch, dass sie auch in der Folge tatsächlich eine qualitätsorientierte Konzentration und Spezialisierung der Krankenhausleistungen bringt, die dem Nachfrageverhalten der Patientinnen und Patienten gerecht wird. Gerade hier besteht ein immenses ungenutztes Potenzial. Dabei hilft dann die Zugrundelegung von passgenaueren, leistungsgruppenbezogenen Ansätzen. Nicht zuletzt brauchen auch die Krankenhäuser eine verlässliche Perspektive.

Was gibt es dabei zu beachten?

Wichtig ist, die Lage differenziert und je Einrichtung zu beleuchten. Es ist möglich, dass ein rein ambulant sensitives Angebot – insbesondere ohne echte Notfallversorgung mit einem gewissen Schweregrad und ohne Teilnahme an der Notarztversorgung – verbleibt. Auch gibt es Krankenhäuser, die bestimmte Stationen aufgrund Personalmangels nicht betreiben können. Mancherorts werden auch auf engem Raum ähnliche Leistungsangebote unterbreitet. Das reicht von spezifischen Angeboten in Ballungsgebieten bis hin zu breit aufgestellten weniger spezialisierten Grundversorgern. In all diesen Konstellationen werden gute, zukunftsweisende Lösungen benötigt, denn der jetzige Zuschnitt bindet wichtige Ressourcen, insbesondere wichtiges Personal.

Was bedeutet das konkret?

Je nach konkreter zukünftiger Ausformung kann das neue Level 1i, das für eine sektorenübergreifende Versorgung vorgesehen ist, eine Lösung darstellen – insbesondere für kleinere Gesundheitsstandorte. Eines muss man allerdings sehen: Bei anspruchsvollen Aufgaben zeigt sich das Problem, dass das Gesetz im Kern nur die Reform eines einzelnen Sektors beinhaltet – nämlich den des Krankenhausbereichs. Aus unserer Sicht hätte eine gesamtheitliche Betrachtung die Problemlösung kleinerer Häuser und Regionen im ländlichen Raum in den Blick nehmen können – zum Beispiel an den Schnittschnellen zur niedergelassenen Ärzteschaft. Man darf sehr gespannt sein, wie der Regierungsentwurf letztlich ausgestaltet ist.

Was ist denn der Schlüssel zu einer besseren Versorgung?

Es muss von der Versorgungsqualität her gedacht werden. Die von allen Seiten gewünschte Qualitätssteigerung kann durch Konzentration von Behandlungszahlen wie Mindestmengen und Strukturvorgaben für Personal und Ausstattung viel besser erreicht werden. Eine auf diese Weise erhöhte Versorgungsqualität führt zwangsläufig in vielen Bereichen zu besseren Behandlungsergebnissen als beispielsweise Gelegenheitsbehandlungen in unspezialisierten Einheiten. Dies muss endlich in der Krankenhausplanung konsequent umgesetzt werden, allein schon zum Schutz und Wohle der Behandelten. Wir, als Gesundheitskasse, möchten schließlich für Qualität und für die Versorgungssicherheit der Versicherten bezahlen. Als gutes Beispiel ist hier das Wizen-Projekt zur Untersuchung der Wirksamkeit von Versorgung in onkologischen Zentren zu nennen. Basis war die erstmalige Verknüpfung von Daten des Krebsregisters mit Daten der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… . Es zeigte sich, dass die Behandlung in zertifizierten onkologischen Zentren die Überlebenschance von Patientinnen und Patienten um bis zu 26 Prozent erhöht. Routine schafft eben Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… .

Wer profitiert von der besseren Verteilung noch?

Ein zentraler Aspekt ist auch der Fachkräftemangel. Er betrifft zahlreiche Branchen in Deutschland, und gerade das Gesundheitswesen macht da keine Ausnahme. Ein prägnantes Beispiel ist das medizinische und pflegerische Personal, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung der Bevölkerung. Die Engstelle belastet Krankenhäuser, die ambulante Versorgung bis hin zur Altenpflege. Das größte Potenzial birgt aber eben das verbesserte Zusammenspiel der Versorgungsektoren insgesamt. Denn echte sektorenübergreifende Versorgung gibt es bislang kaum. Stattdessen hemmen sich viele strikt voneinander getrennte Bereiche mit völlig unterschiedlichen Regelungen, Verantwortlichkeiten und Interessen gegenseitig. Insgesamt muss am Ende eine Reform stehen, die die stationäre Versorgung einen großen Schritt zukunftsfester macht. Es kommt daher nun darauf an, wie das Gesetz im Detail ausgestaltet wird.

Wie blicken Sie auf die zu erwartenden Änderungen im Finanzierungssystem?

Die Krankenhäuser erhalten nun ein Vorhaltebudget für die im Rahmen der Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… zugewiesenen Leistungsgruppen. Diese Verknüpfung von Planung und Finanzierung begrüßen wir. Aber gerade vor dem Hintergrund aktueller Finanzierungsfragen ist es schwer nachzuvollziehen, dass die Vorhaltefinanzierung wohl weiterhin fallbezogen ausgestaltet sein soll. Bleiben die erwarteten Krankenhausfälle aus – wie aktuell beispielsweise bei den Pflegebudgets zu beobachten ist –, bleibt auch das Geld zunächst aus. Eine bevölkerungsbezogene Finanzierung über fallunabhängige Abschläge, beispielsweise ähnlich den Rettungsschirmverfahren, oder über Fondslösungen, gerne auch auf Landesebene unter anderem mit Mitteln der Kassen, wäre hier deutlich hilfreicher. Durch das aktuell in der Diskussion befindliche Verfahren entsteht zudem ein enormer, bürokratischer Verwaltungsaufwand für praktisch alle am Prozess Beteiligten.

Porträt: Jan Rößler, Pressesprecher AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Pressesprecher

Jan Rößler

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland