Das Gutachten zum Innovationsfonds ist eher ein Stimmungs- und Meinungsbild
Erfolgreiche Arbeit hat ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes Gutachten dem Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) bestätigt. Was daran erstaunlich ist, welche Kernfrage darin unbeantwortet blieb und was für Alternativen geeigneter wären, erläutert Gunter Sperzel, Referent Abteilung Versorgungsmanagement im AOK-Bundesverband, im Interview mit dem AOK-Medienservice (ams).
Herr Sperzel, der Abschlussbericht zur Evaluation des Innovationsfonds äußert sich sehr positiv zu dem Instrument, das die Gesundheitsversorgung weiterentwickeln soll. Wie ordnen Sie den Abschlussbericht ein?
Sperzel: Der Abschlussbericht hat das Fördergeschehen umfangreich aufbereitet und beschrieben und leistet damit zunächst einen umfangreichen Beitrag zur Transparenz in Bezug auf die Organisation, Förderprozesse, Themenfelder, Förderprojekte und Umsetzungsstand des Innovationsfonds Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den… . Darüber hinaus bewertet der Bericht im Wesentlichen, ob der Innovationsfonds als Instrument ordnungsgemäß umgesetzt worden ist. Hier zeichnet der Bericht ein positives Bild des Entwicklungsstandes. Die Kernfrage nach der Eignung des Instruments zur Weiterentwicklung der Versorgung, wie sie auch im Gesetzestext enthalten ist, bleibt aber weiterhin offen. Das Gutachten kann dem Fonds deshalb diesbezüglich auch nur ein „hohes Potenzial“ bescheinigen, aber die tatsächliche Ausschöpfung nicht bestätigen.
In den Schlussfolgerungen des Berichts heißt es, dass die Zielerfüllung einer qualitativen Weiterentwicklung der GKV-Versorgung zum Berichtszeitpunkt noch nicht abschließend zu bewerten sei, weil erst ein geringer Anteil der Projekte abgeschlossen wurde.
Sperzel: Dass erst vergleichsweise wenige Projekte abgeschlossen sind, trifft natürlich objektiv zu. Dass das Gutachten aber trotz der noch nicht abschließenden Bewertbarkeit der Zielerfüllung zu der Empfehlung gelangt, der Innovationsfonds solle unbefristet fortgeführt werden, erstaunt doch sehr. Hier hätten die Erkenntnisse eher für die Empfehlung einer erneut befristeten Verlängerung gesprochen. Auch an anderen Stellen ist nicht immer nachvollziehbar, wie die Gutachterinnen und Gutachter zu ihren Bewertungen und Empfehlungen kommen.
Das heißt?
Sperzel: Es mangelt an einer systematischen Entwicklung von Bewertungsmaßstäben. Zwar wird in Kapitel 3.1 des Gutachtens ein Zielsystem des Fonds hergeleitet. Dieses wird aber in dessen weiteren Verlauf nicht mehr systematisch aufgegriffen und verfolgt. Wie sollen denn die Fragen, ob die Förderstrukturen effektiv sind, die Themenauswahl sinnvoll oder der Fonds richtig organsiert ist, wissenschaftlich beantwortet werden, wenn hierfür keine Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden? Insgesamt stellt das Gutachten eher ein Stimmungs- und Meinungsbild zum Innovationsfonds dar. Bei der Interpretation der Ergebnisse darf man auch nicht außer Acht lassen, dass hier überwiegend Gruppen oder Institutionen befragt wurden, die von der Fortsetzung des Innovationsfonds ökonomisch oder institutionell profitieren, aber nicht an der Finanzierung beteiligt sind.
Seit Einführung des Innovationsfonds 2016 wurden für 484 Projekte Fördergelder bewilligt. Doch nur 31 Projekte haben bisher eine Empfehlung für den Transfer in die Praxis erhalten. Wo hakt es?
Sperzel: Zunächst sollte man die Kategorisierung in „Empfehlung“ beziehungsweise „Keine Empfehlung“ nicht überbewerten. Ein Schwarz-Weiß-Denken wird den oftmals vielschichtigen und differenzierten Erkenntnissen nicht gerecht. Wichtiger als die Empfehlungsquote ist, dass positive Veränderungen in der Versorgungsrealität auch ankommen. Dass dies möglicherweise nicht im erhofften Umfang passiert, liegt zum einen an der mangelnden Aufnahmefähigkeit der bestehenden (sektoralen) Versorgungsstrukturen. Denn ohne begleitende Strukturveränderungen im Gesundheitssystem werden viele Projekte nicht auf fruchtbaren Boden fallen und trotz Transferempfehlung kaum anschlussfähig sein. Zum anderen werden nicht alle Projekte in andere Regionen übertragbar sein, weil dort zum Beispiel die notwendigen Projektpartner, die Kooperationsstrukturen oder die Kooperationsbereitschaft nicht in gleichem Maße vorhanden sind oder aufgebaut werden können. Da die Zielerreichung des Innovationsfonds auch im sechsten Jahr seines Bestehens noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ist die Frage durchaus berechtigt, ob es nicht auch andere effizientere und effektivere Förderinstrumente geben könnten. Damit setzt sich das Gutachten aber gar nicht auseinander.
Welche effizienteren Alternativen gibt es denn?
Sperzel: Obwohl sich der Innovationsausschuss und seine Geschäftsstelle bemüht, möglichst unbürokratisch zu agieren, ist der Innovationsfonds von seiner Konstruktion und seiner Ansiedelung beim G-BA mit hohem administrativen Aufwand verbunden. Förderungen müssen ausgeschrieben, Anträge gestellt und bewertet werden und die gesamte Förderphase muss administrativ begleitet werden. Auch Änderungen im Projektablauf oder am Evaluationsdesign sind zu beantragen und mit einer Bearbeitungszeit verbunden. Innovative Versorgungsformen benötigen jedoch ein agiles Vorgehen, das Flexibilität und kurzfristige Änderungen zulässt. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft – im Übrigen auch die Techniker Krankenkasse – schlägt deshalb als Alternative ein Innovationsbudget vor. Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… würden danach gesetzlich verpflichtet werden, pro Jahr einen Mindestbetrag für innovative Versorgungsformen aufzuwenden, ähnlich wie bei der Präventionsförderung. Die Verpflichtung zur Evaluation und damit zur Transparenz bleibt.
Und welche Vorteile hat das?
Sperzel: Es gibt drei wesentliche Vorteile: Schnelligkeit, Flexibilität und Nachhaltigkeit. Da das komplette Antragsverfahren wegfällt, können Projekte sofort loslegen. Das spart gegenüber dem zweistufigen Antragsverfahren für neue Versorgungsformen mindestens 1,5 Jahre. Die Projekte können zudem schnell auf erste Erfahrungen und veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Änderungen müssen nicht mehr beantragt und genehmigt werden. Da die Projekte zudem von Anfang an SGB V-konform aufgestellt sind, brechen besonders die Vergütungsstrukturen mit Ende der Förderung im Gegensatz zum Innovationsfonds nicht plötzlich zusammen. Zwar muss auch beim Innovationsbudget entschieden werden, ob eine Versorgungsform nach Ablauf des Förderzeitraums fortgesetzt werden soll, aber dafür ist dann kein kompletter Wechsel des Trägers nötig. Da die Projekte auch weiterhin evaluiert werden müssen, können sie als „best-practice“- Impulse sowohl für die selektivvertragliche als auch kollektivvertragliche Weiterentwicklung der GKV-Versorgung dienen. Das Innovationsbudget trägt damit auch zur Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit der Versorgungspartner vor Ort bei. Aber auch für das Innovationsbudget gilt: Es kann notwendige Strukturentscheidungen der Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… nicht ersetzten, etwa in Bezug auf eine stärker sektorenunabhängige Versorgung.